Informationen von A bis Z
Adressänderung
Zur Änderung Ihrer Anschrift nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Adressänderung in Ihrem STiNE-Account. Im Menüpunkt „Benutzerkonto“ können Sie unter „Persönliche Daten“ die für Sie hinterlegte Anschrift unter „Heimatanschrift“ einsehen und ändern. Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre in Ihrem STiNE-Account hinterlegte Anschrift noch aktuell ist und geben Sie die Daten sorgfältig ein. Eine aktuelle Adresse ist wichtig, damit Ihnen die Post der Universität Hamburg (z. B. die Semesterunterlagen mit Studierendenausweis und Semesterticket) zugestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Anschrift in Deutschland hinterlegen können.
Adressänderung bei Anschrift im Ausland im Rahmen der Einschreibung
Befinden Sie sich noch in der Phase der Einschreibung und haben daher noch eine Anschrift im Ausland, ist die Adressänderung nicht in Ihrem STiNE-Account, sondern nur über das Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten der Abteilung 3 möglich.
Anerkennung/Anrechnung von Leistungen
Anerkennung von Leistungen – Rechtsgrundlage § 8 MIN PO
(1) Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie in den Studiengang eingeordnete berufsfeldbezogene Studien beziehungsweise Praktika, die an einer Universität, gleichgestellten Hochschule, in staatlich anerkannten Fernstudien, an anderen Bildungseinrichtungen, insbesondere in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien sowie an Fachhochschulen erbracht worden sind, sind auf Antrag des bzw. der Studierenden anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen. Eine Anerkennung mit Auflagen ist möglich.
(3) Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, die jenen gleichwertig und für einen erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs erforderlich sind, sind in einem Umfang von bis zur Hälfte auf die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen anzuerkennen.
Wichtiger Hinweis:
1. Die Prüfungsausschüsse bitten darum, Anerkennungsanträge gesammelt und nicht als Einzelanträge über das Studium verteilt zu stellen. Nur so kann eine zeitnahe Bearbeitung der Anerkennungen gewährleistet werden.
Bitte stellen Sie daher Anträge auf Anerkennung von Leistungen für den Wahlpflicht- und/oder Wahlbereich unbedingt zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie absehbar keine weiteren Module belegen werden. Im Bachelor ist dies gegen Ende des Studiums, im Master ist das üblicherweise am Ende der Vertiefungsphase und vor Anmeldung zur Forschungsphase.
2. Der Antrag auf Anerkennung muss vor Eintritt in das entsprechende Prüfungsverhältnis erfolgen. Eine Anerkennung z. B. nach zweimaligem Nichtbestehen einer Prüfung scheidet daher aus. Etwas anderes gilt nur, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die anzuerkennen- de Prüfungsleistung – z.B. während eines Auslandssemesters - erst zu einem solch späten Zeit- punkt erbracht hat. Mit dem erfolgreichen oder erfolglosen Abschluss eines Moduls scheidet eine Anerkennung generell aus. Bitte sorgen Sie bei Antragestellung dafür, dass sie in keinem Prüfungsverhältnis stehen, also keine Prüfungsanmeldung auf dem Modul vorliegt, für das eine Anerkennung beantragt wird.
Das Studienbüro berät vor der Antragstellung gern in allen Fragen rund um das Thema Einschätzung der Anrechenbarkeit, Zuordnung, Workload (LP), Notenumrechnung usw.
Vorgehen:
- Ausfüllen des Antrags auf Anerkennung im STINE Account
unter 'Studiumsverwaltung > Anträge > V Fak MIN- Antrag auf Anerkennung von Leistungen'- WICHTIG: Je detailierter der/die AntragstellerIn das Formular ausfüllt, desto einfacher und zügiger läuft das Antragsverfahren! BItte beachten Sie auch die Handreichung Nr. 1 (PDF)
- Diverse Angaben zum bisherigen Studium bzw. zum Auslandsaufenthalt bzw. zur Ausbildung
- Konkrete Vorschläge machen >> Welche Module sollen für welche Studienleistungen mit wievielen Leistungspunkten und welcher Note anerkannt werden?
- Angaben zur Zuordung der Leistungen (Welche Vertiefung im Master? Wahlbereich oder ABK usw.)
- Angaben zum Studiengang und zu dem betreffenden Studienbüro nicht vergessen.
- Abschicken des Antrags in STINE
- Der/die AntragstellerIn informiert das Studienbüro per Mail über das Abschicken des Antrags.
- Antragsnummer angeben.
- als Anhang muss enthalten sein:
- Modulbeschreibung und Transcript of Records bei Leistungen von anderen Hochschulen, sonstige Bescheigungen oder Leistungsnachweise
- Bei Modulen der UHH: Ausdruck des Leistungskontos bzw. ToR. (Verzichtbar bei in Stine erfassten Leistungen.)
- Ggf. Austausch mit der Studienkoordination
- Der oder die Prüfungsausschussvorsitzende erhält den Antrag vom Studienbüro und entscheidet über den Antrag.
- Das Studienbüro informiert den/die AntragstellerIn per Mail über die Entscheidung und Umsetzung in STINE.
Für eine Beratung zum Modul CHE 140 im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes wenden Sie sich bitte unbedingt vor dem geplanten Auslandsaufenthalt an das Studienbüro Chemie.
Forschungspraktika-/projekte an externen Forschungseinrichtungen oder Universitäten
- Die Zuordnung des Projektes/des Praktikums zum Fach muss eindeutig erkennbar sein (in den Nanowissenschaften: Physik und/oder Chemie)
- Die fachliche Zuordnung muss durch die Fachverantwortlichen bzw. den Prüfungsausschussverantwortlichen bestätigt werden. Hierfür ist mit dem Antrag ein Abstract zur geplanten Forschungstätigkeit sowie die Benennung der Prüfungsleistung erforderlich.
- Bei Anerkennung für die Forschungsphase (Einarbeitungs- und Vorbereitungsprojekt bzw. Projektstudie in den Nanowissenschaften) ist unbedingt vorab das Einverständnis des/der zukünftigen BetreuerIn/ErstgutachterIn der Masterarbeit einzuholen.
- An der Bewertung (Benotung) muss ein/e Hochschullehrer/in aus dem Fachbereich beteiligt sein.
Vorgehen:
- Rechtzeitig vor Antritt des Vorhabens muss eine kurze Skizze zu den Inhalten, dem Workload der geplanten externen Leistung im Studienbüro eingereicht werden.
- Der Prüfungsausschuss entscheidet vorbehaltlich über den Antrag, das Studienbüro teilt dem/der Studierenden die vorbehaltiche Entscheidung mit.
- Nach erbrachter externer Leistung muss der/ die Studierende den Antrag auf Anerkennung im STINE Account ausfüllen und entsprechende Nachweise im Studienbüro einreichen. Die Nachweise müssen Angaben zum tatsächlichen Inhalt, dem Umfang sowie eine Bewertung (Note) beinhalten.
- Der Prüfungsausschuss entschiedet über bzw. bestätigt die Anerkennung, das Studienbüro übernimmt die Mitteilung an die/den Studierende/n und die Umsetzung in STINE.
Arbeitsgruppenräume für Studierende
Studierenden am Fachbereich Physik stehen die folgenden Räumlichkeiten für Gruppenarbeiten und zum Lernen zur Verfügung:
BAföG-Anträge
Alle Informationen zum Thema BAföG entnehmen Sie bitte der Seite des Studierendenwerks.
Das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt des Studierendenwerks Hamburg berät kostenlos und unabhängig alle Studieninteressierten und Studierenden über BAföG, Stipendien, Studienkredite und Bildungskredite.
Bewerbung und Semesterfristen
Wie und wo kann ich mich auf die folgenden Studiengänge bewerben?
- Physik B.Sc.
- Nanowissenschaften B.Sc.
- Physik M.Sc. (GER) (PDF)
- Physics M.Sc. (ENG) (PDF)
- Nanowissenschaften M.Sc. (PDF)
Hinweise zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
Folgende Fristen und Termine sind dabei zu beachten:
- Die aktuellen Bewerbungsphasen werden regelmäßig vo der Universität Hambrug veröffentlicht:
- Wintersemester
01.06. bis 15.07. eines Jahres.
15.02. bis 31.03. eines Jahres für Internationale Masterstudiengänge. - Sommersemester
01.12. eines Jahres bis 15.01. des Folgejahres.
- Wintersemester
- Anträge auf Einstufungsbescheinigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Doppelstudium u.ä. sind bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungphase im Studienbüro zu stellen. Eine spätere Bearbeitung kann nicht gewährleistet werden!
- Die Rückmeldefrist zum Wintersemester endet am 1. Oktober, für ein Sommersemester am 1. April eines Jahres.
Campus-Center
Auf den Seiten des Campus-Centers finden Sie Informationen, die die formalen Fragen hinsichtlich des Studiums an der Universität Hamburg betreffen.
Zentrale Themen sind:
- Campus-Leben
- Studienorientierung
- Allgemeine Studienangebote
- Bewerbung
- Allgemeine Studienorganisation
- Beratung & Kontakt
Häufige Themen sind dabei
- Adressänderungen
- Anträge Teilzeitstudium, Urlaubssemester
- Semestergebühr, Semesterticktet, Studierendenausweis
- Studienabschluss, Exmatrikulation
RRZ-Services (Schlüterstraße 70)
Tel: +49 40 42838-5000
https://www.rrz.uni-hamburg.de
Kontakt per Formular im STiNE-Portal (unter Menüpunkt „Hilfe – Supportanfrage“)
Für alle inhaltlichen studiumsbezogenen Fragen, die beispielsweise Studienpläne, Lehrangebot, Leistungen oder Zeugnisse betreffen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
International incomings
Are you a student at a foreign university and would like to carry out your study at the Faculty of Mathematics, Informatics and Natural Sciences (MIN) at Universität Hamburg?
Fachberatung
Alle Hochschullehrer:innen des Fachbereichs Physik stehen für Fragen der inhaltichen und fachlichen Studienberatung zur Verfügung.
Gute wissenschaftliche Praxis
Die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, die von der Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP-Physik) herausgegeben werden, sind gemeinsam mit der Satzung der UHH und den Richtlinien der DFG bei der Erstellung einer Doktorarbeit zu beachten
- KFP: Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik (PDF)
- KFP: Good scientific practice for scientific qualification reports and theses
in physics (PDF) - DFG: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis/Safeguarding Good Scientific Practice (PDF)
- UHH: Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg (PDF)
Krankmeldungen/Atteste
Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit muss Angaben enthalten über die Dauer der Prüfungsunfähigkeit des Prüflings und den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins.
Unverzügliches Einreichen des Attests bis spätestens 10 Tage nach Beginn der Krankheit gilt für sämtliche Studiengänge!
Attest und Formular zur Krankmeldung (Webformular) müssen dem Studienbüro Physik lt. MIN-PO unverzüglich (d. h. sofort und ohne schuldhaftes Zögern) vorgelegt werden.
Studierende der Lehramtsstudiengänge reichen bitte das Formular 5 beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) ein.
Künstliche Intelligenz (genKI) an der UHH
Die Universität Hamburg hat einen Orientierungsrahmen zur Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (gKI) in Lehre und Studium abgesteckt. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie man gKI in Studium und Lehre unter der Leitidee „Bildung durch Wissenschaft“ einsetzen kann.
Mentorenprogramm
Jede:r Studierende:r am Fachbereich Physik wird ein:er Mentor:in zugeordnet. Dies geschieht typischerweise während der Orientierungseinheit zum Bachelorstudium. Innerhalb der ersten beiden Fachsemester finden drei Gespräche statt, die im Studienbüro entsprechend nachgewiesen werden müssen.
Nachhaltigkeitszertifikat MIN
Die MIN-Fakultät beschreitet neue Wege und bietet seit dem Wintersemester 2023/24 das MIN-Nachhaltigkeitszertifikat „MIN-Nachhaltigkeitszertifikat: Beiträge der Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften zur Transformation in eine nachhaltige Zukunft“ an!
Nachteilsausgleich
Es gibt für bestimmte Studierende die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen, Fristen sowie andere Lehrveranstaltungs- und Prüfungsbedingungen durch individuelle Anpassungen chancengleich zu gestalten.
Nähere Informationen erhalten sie im Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen.
Physik im Nebenfach (45 LP)
Zu Beginn des Wintersemesters bieten wir eine OE-Veranstaltung zur 'Physik im Nebenfach für B.A. Studiengänge' an. Der genaue Termin ist hier zu finden.
Folgende Module sind zu absolvieren:
- Physik I (Mechanik & Wärmelehre)
- Physik II (Elektrodynamik & Optik)
- Physik III (Quantenphysik & Statistische Physik)
- Physikalisches Praktikum für Naturwissenschaften I
- Einführung in die Struktur der Materie
Nähere Infos zur Physik im Nebenfach.
Für die Anmeldungen zu den Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist eine Zulassung zu Physik im Nebenfach notwendig. Näheres regelt das Campus-Center.
Physikalische Praktika
Hier gibt es die Übersicht zu den Physikalischen Praktika
Prüfungen und Anmeldungen
An- und Abmeldungen
An- und Abmeldungen zu terminierten Prüfungen wie z. B. Klausuren sind bis 3 Tage vor Prüfungstermin über STiNE möglich!
An- und Abmeldungen zu bzw. von nicht terminierten Prüfungen in Modulen der Physik sind bis zum letzten Vorlesungstag möglich. Proseminare, Seminare und ABK-Module sind davon ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie dabei, dass auch der Samstag ein Werktag ist.
Für Klausuren aus anderen Fachbereichen (z. B. Mathematik, Chemie) können andere Fristen gelten. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen Studienbüros bzw. auf deren Webseiten.
Bei technischen Problemen wenden sich Studierende bitte unbedingt innerhalb der Anmeldephase zur Prüfung beim Studienbüro Physik. Nur dann haben wir die Möglichkeit, größere technische Probleme nachvollziehbar an das RRZ zu melden.
Die An- und Abmeldung in STiNE zu Modulen, Veranstaltungen und Prüfungen (benotet wie und benotet) ist die Aufgabe der Studierenden. Dafür hat das Präsidium die bekannten Anmeldephasen eingerichtet.
Hinweise zu Fristen für An- und Abmeldung von Prüfungsterminen:
- Anmeldephase für Klausuren über STiNE bis spätestens 23:59 Uhr drei Tage vor der Klausur.
- Abmeldungen von Klausuren über STiNE bis spätestens 23:59 Uhr drei Tage vor der Klausur.
- Anmeldung zu mündlichen Prüfungen: per E-Mail an Studienbüro
Achtung:
Bisher konnten die Studierenden – innerhalb der gültigen Anmeldefristen – über den Button „Wechseln“ die Anmeldung ändern. D. h. die Aktion des Ab- und wieder Anmeldens konnte in einem einzigen Schritt durchgeführt werden. Seit einem STiNE-Update heißt der Button „Abmelden“ und muss über die Aktion des Wieder-Anmeldens zum gewünschten Termin aktiv ausgeführt werden.
Versuchsregelung und Prüfungsordnung
Wann darf ich an einer Prüfung teilnehmen?
- Die Teilnahme an den Modulprüfungen setzt eine Anmeldung bei der für das Prüfungsverfahren zuständigen Stelle (Studienbüro) voraus. Die Anmeldung zur Modulprüfung ist nach Ablauf der Anmeldefrist verbindlich (MIN-PO § 9).
- Eine Anmeldung zu Modulprüfungen setzt grundsätzlich eine Immatrikulation für den jeweiligen Studiengang voraus. Diese Immatrikulation gilt auch für die Teilnahme an Wahlpflicht- und Wahlmodulen, die andere Fächer anbieten (MIN-PO § 9).
Hinweise zur Versuchsregelung:
- Für jedes Modul haben Sie maximal 4 Prüfungsversuche. Dafür gibt es keine Frist. (Beachten Sie die Regelstudienzeit: 6-Semester-Frist für Bachelor- und 4-Semester-Frist für Master-Studiengänge.)
- Der bislang nur für Neustudierende ab dem WiSe 2020/21 vorgesehene vierte Prüfungsversuch soll auch für die immatrikulierten Studierenden gelten, die ihr Studium vor dem WiSe 2020/21 aufgenommen haben - dieses bedeutet die Änderung der max. Wiederholungen von Prüfungen von 2 auf 3 Wiederholungen auch für Bestandsjahrgänge.
- Ausnahme: Abschlussarbeit nur 1 Wiederholungsversuch
- Sie müssen sich für alle Prüfungen explizit anmelden! Ohne Anmeldung keine Teilnahme an der Prüfung!
- Wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen wollen, melden Sie sich fristgerecht ab! Sonst ist es ein Fehlversuch!
- Bei Krankheit reichen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest (Prüfungsunfähigkeitsnachweis) (PDF) im Studienbüro Physik ein!
- Zum zweiten und dritten Prüfungsversuch müssen Sie sich selbst anmelden! Bei Nicht-Bestehen einer Prüfung oder Fehlens wegen Krankheit (Nachweis!) werden Sie nicht automatisch zu einem Wiederholungstermin angemeldet!
Wiederholung von Prüfungen
Für jedes Modul haben Sie maximal 4 Prüfungsversuche.
Zu beachten ist dabei die Regelstudienzeit: 6 Semester für Bachelor- und 4 Semester für Masterstudiengänge.
Bei Abschlussarbeiten gibt es eine Abgabefrist und nur einen Wiederholungsversuch.
Es sehr empfehlenswert, sich an den Studienplan zu halten, da nur so ein überschneidungsfreies Belegen der Module garantiert ist.
Wann und wie kann ich mich zur Wiederholungsprüfung anmelden?
- In jedem Angebotssemester eines Moduls gibt es zwei Prüfungsversuche bzw. -runden. Wenn man a) nicht zum ersten Termin angemeldet ist oder b) am ersten Termin nicht bestanden hat, ist eine Anmeldung zum zweiten Termin bis 3 Tage vor der Prüfung möglich.
- Sobald ein Modul, welches noch nicht abgeschlossen wurde, wieder angeboten wird, besteht die Möglichkeit, sich 'aus dem alten Modul heraus' zu den neuen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, usw.) und zu den neuen Prüfungsterminen bzw. -runden anzumelden. WICHTIG: Eine neue Modulanmeldung ist nicht notwendig und daher auch nicht möglich.
Wichtig ist also, darauf zu achten, ob ein Modul jedes Semester oder nur jährlich angeboten wird. Diese Informationen sind zu jedem Modul in den Modultabellen oder in den Modulhandbüchern zu finden.
Prüfungs- und Studienordnungen
Das Campus Center bietet eine Übersicht zu allen Prüfungs- und Studienordnungen.
Psychologische Beratung
Psychologische Beratung für Studierende
Manchmal erlebt man während des Studiums schwierige persönliche Lebensphasen oder akute Belastungs- und Krisensituationen, die nicht immer aus eigener Kraft überwunden werden können. Die psychologische Beratung bietet Ihnen Unterstützung bei studienbezogenen Schwierigkeiten und persönlichen Anliegen, die sich im Studium auswirken wie z. B. Lern- und Arbeitstörungen, Schreib-, Rede- und Prüfungsängsten, Einsamkeitsgefühlen und Kontaktschwierigkeiten, Depressionen und Ängsten.
Zu den Angeboten der Psychologischen Beratung
Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende (HOPES)
Für Studierende aller Hamburger Hochschulen, die nach einer schweren psychischen Krise, häufig auch nach einer stationären Behandlung, praktische Hilfen zur erfolgreichen Bewältigung von Studienanforderungen wünschen, gibt es ein spezielles Unterstützungsangebot.
Regelstudienzeit und Überschreitung
Ein Bachelorstudium lässt sich in der Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern, ein Masterstudium in der Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern absolvieren.
Ansonsten gilt: Wenn ein Studium nicht innerhalb von 2 Fachsemestern über der Regelstudienzeit abgeschlossen wird, muss im 2. FS nach der Regelstudienzeit eine verpflichtende Fachberatung mit der Erstellung eines verbindlichen Studienplans gemacht werden. Ansonsten folgt die Exmatrikulation.
MIN Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge – zu § 3 Absatz 3: „Studierende müssen an einer Studienfachberatung teilnehmen, bevor sie die Regelstudienzeit gemäß § 2 um zwei Semester überschritten haben, wenn sie noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht haben. Studierende, die nicht an der Studienfachberatung wegen Überschreiten der Regelstudienzeit teilnehmen, werden gemäß § 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG exmatrikuliert.“ Der Umfang der noch offenen Leistungen ist dabei unerheblich.Für eine Fachberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Mentor (PDF) bzw. ein Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer des FB Physik bzw. an das Studienbüro.
Sofern alle Prüfungsleistungen bis Ende der Regelstudienzeit plus 2 Semester (im Bachelor also das 8.FS/im Master das 6. FS) absolviert sind oder bereits eine Anmeldung zur Abschlussarbeit vorliegt, ist keine verbindliche Fachberatung nach § 3 notwendig.
STiNE-Anmeldephasen
Anmeldephasen in STiNE
Denken Sie daran, die 1. Anmeldephase zu nutzen, da dort noch alle Plätze in den Übungen zur Verfügung stehen und man Prioritäten angeben kann!
Wenn die Phase beendet ist, ordnet STiNE nach Ranking zu. Dabei ist es egal, wann man sich innerhalb der Phase angemeldet hatte.
Studieren mit Kind
Die Universität Hamburg unterstützt und fördert das Studium mit Kind.
Damit sie die Schutzrechte im Falle einer Schwangerschaft in Anspruch nehmen können und die Universität entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann, sollen Studentinnen eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber der Universität anzeigen. Bitte melden Sie sich dafür umgehend bei uns im Studienbüro. Wir unterstützen Sie z.B. bei der Initiierung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen, um das Studium sicher weiterzuführen.
- Die Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung (PDF) geben einen Überblick darüber, durch welche Maßnahmen Studierende mit Betreuungsaufgaben an der Universität Hamburg unterstützt werden.
- Das Familienbüro hilft, aus den bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Vereinbarkeit von Studium und Familie/Beruf und Familie das für Sie richtige zu finden.
- Das Studierendenwerk Hamburg ist Träger von fünf Kindertagesstätten, in denen etwa 370 Kinder von Studierenden in Hamburg betreut werden können. Davon bieten die Kitas Bornstraße, Hallerstraße und KinderCampus in Nähe des Campus Von-Melle-Park 180 Plätze.
Studi-Navigator
Die semesterlich erscheinende Broschüre "Studi-Navigator" beinhaltet alle Adressen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie viele gute Tipps und hilft insbesondere beim Einstieg ins Studium an der Universität Hamburg.
Teilzeitstudium
Studierende, die aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilzeitstudium zu stellen.
- Ein Teilzeitstudium kann auf Antrag beim Service für Studierende für zwei aufeinander folgende Semester genehmigt werden, wiederholte Anträge sind zulässig.
- Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Die Einzelheiten dazu sind in den jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen geregelt.
- Der Semesterbeitrag ist in voller Höhe zu zahlen.
- Bitte teilen Sie dem Studienbüro Ihren Status als Teilzeitstudierender unbedingt mit!
- Das Studienbüro berät Sie gern zu Ihren individuellen Studienplänen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Campus-Centers.
Transcript of Records (ToR)
Ein Transcript of Records (ToR) dokumentiert die Studien- und Prüfungsleistungen der Studierenden durch eine standardisierte Aufstellung der absolvierten Lehrveranstaltungen und Module, der jeweils erzielten Leistungspunkte und Noten. Bei der Variante ToR-Studium werden auch unvollständige Leistungen ausgewiesen.
Sie können das ToR beantragen, wenn Sie es z.B. für ein Praktikum, ein Stipendium oder für den Auslandsaufenthalt benötigen. In der Regel wird ein ToR als Onlineversion ausgestellt, welches Sie in Ihrem STiNE-Konto unter „Dokumente“ herunterladen können. Bitte beantragen Sie die Ausstellung eines ToRs formlos, unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und vollständigen Namen, per E-Mail an studienbuero.physik@uni-hamburg.de( studienbuero.physik"AT"uni-hamburg.de).
Geben Sie bitte in der E-Mail an, ob Sie sich eine deutsche oder englische Version wünschen, oder wenn Sie ein ToR in Papierform mit Unterschrift und Stempel benötigen.
Unfallanzeige
Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn Sie als Studierende/-r durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung) so verletzt werden, dass Sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen.
Bevor Sie die Unfallanzeige ausfüllen, bitten wir Sie die Erläuterungen aufmerksam durchzulesen.
Nachdem Sie die Unfallanzeige ausgefüllt haben, reichen Sie diese im Studienbüro ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich im KUS Portal der Universität mit Ihrer STiNE Kennung einloggen müssen.
Unitag
Egal, ob man sich nur einen ersten Überblick verschaffen will oder ob man bereits klare Vorstellungen von einem Studium hat: Im Rahmen des Unitags können Studieninteressierte die große Fächervielfalt der Universität Hamburg entdecken, Studieninhalte kennenlernen und sämtliche Fragen loswerden.
Die MIN-Fakultät stellt die Studienfächer der Naturwissenschaften – natürlich auch die Physik – gemeinsam in den Räumlichkeiten eines Fachbereichs vor.
Weitere Informationen und das Programm finden Sie auf den Seiten des Campus-Centers!
Urlaubssemester
Kann man aus wichtigem Grund nicht mindestens die Hälfte der Arbeitszeit dem Studium widmen, ist auf Antrag eine Beurlaubung möglich.
- Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.
- Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich aus (Ausnahmen: Prüfungswiederholungen, Prüfungen im Auslandsstudium).
- Urlaubsanträge sind online bei STiNE abrufbar.
- Anträge müssen bis spätestens 1.4. (zum SoSe) bzw. 1.10. (zum WiSe) beim Service für Studierende eingereicht werden.
- Der Semesterbeitrag wird auch für Urlaubssemester erhoben.
- Beurlaubungen im 1. Fachsemester sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Campus-Centers.
Workshops und Coaching rund um das Studium
Die zentrale Studienberatung und psychologische Beratung beiten regelmäßig
Workshops und Coaching
rund um das Studium an.
Themen sind u.a.
- Umgang mit Prüfungsangst
- Vortragstechniken und Freies Sprechen
- Prüfungsphasen meistern
- Stress in die Hand nehmen
- Zeit- und Selbstmanagement
- Mentale Gesundheit und Study-Life-Balance
Zeugnisdokumente und -erstellung
Für den fristgerechten Übergang in einen konsekutiven Masterstudiengang oder für die Zulassung zur Promotion ist unbedingt zu beachten,
- dass den Prüfenden 6 Wochen für die Erstellung der Gutachten zur Abschlussarbeit zur Verfügung stehen (§ 15 (7) der MIN-PO).
- dass mit der Erstellung der Zeugnisunterlagen erst dann begonnen werden kann, wenn alle Bewertungen/Noten in STiNE vorliegen.
- dass für den Prozess zur Ausstellung der Zeugnisunterlagen üblicherweise 4 Wochen benötigt werden.
Sie erhalten eine E-Mail, sobald die Zeugnisunterlagen zur Abholung im Studienbüro vorliegen.
Zu ändernde Modulzuordnungen
sind von den Absolventen spätestens bis zum Tag der letzten Prüfungsleistung und der dadurch bestandenen Bachelor- bzw. Masterprüfung zu beantragen! Hierfür ist das angehängte Antragsformular (PDF) zu nutzen.
Es wird immer der zum Zeitpunkt der Zeugniserstellung vorhandene Stand des STiNE-Leistungskontos (inkl. der vorhandenen Modulzuordnungen) zu Grunde gelegt. Für Wahl-, Wahlpflicht- und Vertiefungsbereiche werden von den zugeordneten Modulen entsprechend der erforderlichen Leistungspunkte nur die am besten benoteten Module für die Gesamtnote berücksichtigt.
Alle zusätzlich absolvierten Module, die im Leistungskonto aufgeführt sind, jedoch nicht zum Bestehen des Studienabschlusses beitragen, werden automatisch im Transcript of Records unter ‚Zusätzliche Leistungen‘ ausgewiesen. Für Ausnahmen nutzen Sie bitte Feld 2) im Antrag auf Änderung der Zuordnungen im Leistungskonto. Anerkannte Leistungen sind davon ausgeschlossen.
WICHTIG: Bitte prüfen Sie unbedingt vor Abgabe Ihre persönlichen Daten in STiNE (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, etc.). Bei Änderungsbedarf wenden sich umgehend an das zuständige Campus-Center, Alsterterasse 1.
Nach Erstellung der Zeugnisdokumente können keine weiteren Änderungen vorgenommen werden.