Hinweise für Lehrende
Begutachtung von Abschlussarbeiten
- Abschlussarbeiten sind von den Studierenden ausschließlich in digitaler Form und fristgerecht über ein Funktonspostfach im Studienbüro einzureichen.
- Ausschließlich die vom Studienbüro an die Gutachter*innen versandte Version darf für die Bewertung herangezogen werden. Es ist die von den Studierenden als erstes und fristgerecht beim Studienbüro eingereichte Version der Abschlussarbeit. Nur diese Version wird aktenkundig. Sonstige Versionen, die entweder im Studienbüro oder direkt bei den Gutachter*innen eingereicht werden, dürfen nicht für eine Begutachtung berücksichtigt werden.
- Ensprechend der Prüfungsordnung sollen die Gutachten innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Abschlussarbreit erstellt werden.
- Das unterschriebene Gutachten (digitale Signatur oder Scan mit Unterschrift) ist als pdf-Dokument per EMail an studienbuero.physik @ uni-hamburg.de einzureichen.
- Weitere Hinweise sind in §14 der MIN Prüfungsordnungen und den Fachspezifischen Bestimmungen zu finden.
Physik B.Sc./Physik M.Sc.:
Die federführende Betreuung und das erste Gutachten erfolgt durch
- ein:e Hochschullehrer:in
- § 17.1 HmbHG-Professor:innen / § 17.2 HmbHG-Privatdozent:innen
- ein:e Nachwuchgruppenleiter:in aus dem Fachbereich Physik.
Die zweite Gutachterin /der zweite Gutachter kommt aus dem Kreise der promovierten Mitglieder des Fachbereichs Physik.
Nanowissenschaften B.Sc. M.Sc.:
Die federführende Betreuung und das erste Gutachten erfolgt durch
- ein:e Hochschullehrer:in
- § 17.1 HmbHG-Professor:innen / § 17.2 HmbHG-Privatdozent:innen
- ein:e Nachwuchgruppenleiter:in aus den Fachbereichen Chemie oder Physik.
Die zweite Gutachterin/der zweite Gutachter kommt aus dem Kreise der promovierten Mitglieder der Fachbereiche Chemie und Physik.
Externe Begutachtung:
Eine externe Gutachterin/ein externer Gutachter und oder eine externe Betreuung sind nur nach gesonderter Antragsstellung und entsprechender Genehmigung im Einzelfall durch den Prüfungsausschuss einzusetzen. Die Genehmigung muss unbedingt vor Beginn der Abschlussarbeit bzw. der Forschungsphase (Masterstudium) vorliegen.
Das Wichtigste zu STiNE
STiNE ist die campusweit integrierte Software, mit der die Studierenden-, Lehrveranstaltungs- und Prüfungsverwaltung an der Universität Hamburg miteinander verbunden werden. Alle Studierenden und Lehrenden sowie die Verwaltung benötigen einen STiNE-Zugang.
Anleitungen für Lehrende:
- Allgemeine Informationen (PDF)
- Kurzanleitung - Noteneingabe (PDF)
- Kurzanleitung - Informationen zu Lehrveranstaltungen erfassen (PDF)
- Kurzanleitung - Upload Unterrichtsmaterial (PDF)
- Kurzanleitung - STINE Nachrichten senden (PDF)
- Kurzanleitung - LV-Teilnehmer inaktiv setzen (PDF)
Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen des STiNE-Teams des RRZ telefonisch unter:
Telefon: 42838-7790
Montag bis Freitag: 07.30 - 19.30 Uhr
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fragen an das STiNE-Team mit Hilfe eines elektronischen Formulars zu richten oder Probleme mitzuteilen. Sie können das Supportformular aufrufen und Ihr Anliegen schildern. Die Kolleginnen und Kollegen der RRZ-ServiceLine werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich sein.
Informationen zu Prüfungen
Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise rund um Prüfungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen.
Prüfungsdurchführung und -teilnahme
- Nur bei vorhandener Prüfungsanmeldung (STiNE‐Liste) haben die Teilnehmer ein Anrecht auf Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses!
- Teilnehmer ohne Prüfungsanmeldung werden nicht mehr nachgemeldet!
Prüfungsteilnahmen unter Vorbehalt oder die Vergabe von Scheinen sind in den MIN-Prüfungsordnungen nicht vorgesehen!
- An- und Abmeldungen zu bzw. von terminierten Prüfungen wie z.B. Klausuren sind bis 3 Tage vor Prüfungstermin über STiNE möglich.
- Bei Problemen mit der An- oder Abmeldung müssen sich die Studierenden rechtzeitig im Studienbüro melden, da das Rechenzentrum später keine eventuellen Fehler analysieren und beheben kann.
- Studierende, die zur Prüfung angemeldet waren aber nicht erschienen sind, haben rechtlich einen Fehlversuch, welcher mit 'fehlt' in STiNE vermerkt werden muss.
Täuschung, Ordnungsverstoß
MIN PO-§ 17
(1) Versucht der oder die Studierende das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Zu den nicht zugelassenen Hilfsmitteln gehören bei Klausuren und mündlichen Prüfungen z.B. Mobiltelefone. Gleiches gilt für Prüfungsleistungen von Studierenden, die ihre Prüfungsergebnisse während des Prüfungsverfahrens anderen zur Verfügung stellen, ohne dass dies ausdrücklich vorgesehen ist.
(2) Bei einer Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel im Sinne des Absatzes 1 während und nach der Austeilung von Prüfungsaufgaben, wird der Prüfling von der Fortsetzung der Prüfung nicht ausgeschlossen. Der oder die jeweilige Aufsichtsführende fertigt über das Vorkommnis einen Vermerk, den er oder sie nach Abschluss der Prüfungsleistung unverzüglich dem bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorlegt. Der Prüfling wird unverzüglich über den gegen ihn erhobenen Vorwurf unterrichtet. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Täuschungsversuches trifft das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses. Dem Prüfling ist zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(3) Hat ein Prüfling bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Ablegen der Prüfung bekannt, kann die Note entsprechend Absatz 1 berichtigt und die Bachelorprüfung gegebenenfalls für nicht bestanden erklärt werden. […]
(4) Ein Prüfling, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführenden bzw. der jeweiligen Prüferin oder Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ bewertet. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss den Prüfling von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.
Nachteilsausgleichende Maßnahmen
Sofern ein Prüfling einen Anspruch auf nachteilsausgleichende Maßnahmen bzw. Sonderkonditionen für Prüfungen erhebt, sind diese bis 4 Wochen vor Prüfungstermin vom Prüfling beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.
Der Antrag ist im Studienbüro einzureichen. Dem Antrag soll eine Empfehlung der Stelle ‚Koordination der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung‘ aus dem Campus-Center beiliegen.
Für eine Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist es unbedingt notwendig, dass der Prüfling die jeweiligen Prüfer und Prüferinnen durch Vorlage der schriftlichen Zustimmung des Prüfungsausschusses rechtzeitig in Kenntnis setzt.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Ergebnisse/Noten sind nach der Prüfung ausschließlich in STiNE zu veröffentlichen!
Die Ergebnisse sollen auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und des Referats 31 ‚Recht in Studium und Lehre‘ NICHT mehr als Aushang oder auf den eigenen Webseiten veröffentlicht werden.
Die Bewertung der Prüfungsleistungen soll unverzüglich, spätestens vier Wochen nach der Prüfung, erfolgen.
Meine Prüfung in STiNE
Wo finde ich meine Prüfungen in STiNE?
Wählen Sie den Menüpunkt „Prüfungen“ aus. Bitte achten Sie auf die Auswahl des Semesters.
Warum sind die Angaben zu den einzelnen Prüfungen unterschiedlich?
Es gibt unterschiedliche Prüfungsarten wie z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate, Hausarbeiten, Projektabschlüsse, Praktikumsabschlüsse (siehe dazu auch MIN-PO § 13 (4)).
Sobald die Prüfungstermine in STiNE hinterlegt sind, erfolgt die Angabe auch in Ihrem STiNE-Account. Dies gilt insbesondere für Klausuren. Bei mündlichen Prüfungen, Referaten, Hausarbeiten, Projektabschlüsse, Praktikumsanschlüsse etc.werden keine Einzeltermine hinterlegt (siehe dazu unter mündliche Prüfungen).
Wie rufe ich meine Prüfungslisten auf?
Klicken Sie auf die entsprechende Prüfung. Es erscheint die Teilnehmerliste dieser Prüfungsrunde. Sie können die Teilnehmerliste auch ausdrucken. An dieser Stelle geben Sie auch die Noten ein (siehe unter Noteneingabe).
Warum gibt es manchmal mehrere Prüfungslisten für einen Prüfungstermin?
Die sog. „Prüfungsbündelung“ ist nicht immer möglich. Normalerweise werden die Prüfungslisten in STiNE automatisch zusammengelegt, wenn alle Angabe zu der konkreten Prüfung (Raum, Zeit, PrüferInnen) übereinstimmen. Es kann aber auch sein, dass Studierende nur in dem Semester zu finden sind in der Liste, in dem sie die Veranstaltung belegt haben.
Hinweise zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit
Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit muss Angaben enthalten über die die Dauer der Prüfungsunfähigkeit des Prüflings und den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins.
Unverzügliches Einreichen des Attests bis spätestens 10 Tage nach Erkrankung gilt für sämtliche Studiengänge!
Attest und formloses Anschreiben (Name, Studiengang, Matr.-Nr., Prüfer, Prüfung, Prüfungstermin) müssen dem Studienbüro Physik lt. MIN-PO unverzüglich (d.h. sofort und ohne schuldhaftes Zögern) vorgelegt werden.
Formulare für Lehrende
Allgemeine Formulare, Prüfungsprotokolle und studiengangsspezifische Dokumente sind in unserem Formular-Center zu finden.
Handreichungen des Referats für Qualität und Recht
Die Übersichtsseite zu allen Handreichungen finden Sie beim Referat Qualität und Recht.
Nützliche Links
- Campus-Center
- Teilzeitstudium
- Studieren mit Beeinträchtigung
Studieren mit Beeinträchtigung-Informatik - Juniorstudium
- MIN-Commsy:
CommSy-Portal der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg.
Hier können Studierende und Lehrende in Projekträumen zusammen arbeiten. Führen Sie beispielsweise Diskussionen, tauschen Sie Dateien aus oder erstel en Sie gemeinsam ein Wiki. Bei Fragen zu den Möglichkeiten oder Problemen benutzen Sie das zentrale Supportformular - MIN-Fakultät:
Mobilitätsförderungen für Promovierende und Studierende