Abschlussarbeiten
Allgemeine Informationen zum Abschlussmodul
Das Abschlussmodul wird typischerweise am Ende des Studiums im 6. Fachsemester des Bachelorstudiums bzw. im 4. Fachsemester des Masterstudiums belegt. Das Abschlussmodul besteht in der Physik aus der Abschlussarbeit und einem Kolloquium. Die Arbeit wird von zwei Gutachter:innen bewertet. Das Kolloquium findet typischerweise im Rahmen eines Gruppenseminars und muss durch das Protokoll inkl. der Note nachgewiesen werden. Der Beginn, das Thema und die Gutachter:innen der Arbeit müssen rechtzeitig im Studienbüro bekannt gegeben werden. Dafür nutzen Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular. Das Studienbüro gibt dann die Abgabefrist bekannt, innerhalb der die Arbeit fristgerecht in elektronischer Form (PDF) mit der unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung beim Studienbüro Physik eingereicht werden muss. Bitte nutzen Sie dafür unbedingt die E-Mail-Adresse des Funktionspostfachs abschlussarbeiten.physik @ uni-hamburg.de
Wie finde ich ein Thema? Wie komme ich in eine Arbeitsgruppe?
Da die Arbeit in einer Forschungsgruppe des Fachbereichs stattfindet, empfehlen wir, sich rechtzeitig mit den Forschungs- und Themengebieten im Fachbereich auseinander zu setzen. Erste Kontakte kann man nach den Vorlesungen zu den Lehrenden knüpfen. Auch die Mentoren können als erfahrene Forscher und Lehrende sicher hilfreiche Tipps geben. Einige Arbeitsgruppen schreiben Ihre Angebote auch auf ihren Webseiten aus oder machen einen Aushang im Foyer der Jungiusstr. 9 aus.
Nähere Informationen findet man unter Forschung im Fachbereich Physik.
Kann ich eine externe Abschlussarbeit machen?
Im Ausnahmefall ist es möglich eine Abschlussarbeit auch extern anzufertigen. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden.
- Da es sich weiterhin um eine Abschlussarbeit des Fachbereichs Physik handelt, muss die Federführung von einem unserer Professorinnen oder Professoren übernommen werden. Das Thema muss entsprechend mit dieser Person im Vorwege abgestimmt werden.
- Eine externe Abschlussarbeit, eine externe Gutachterin / ein externer Gutachter oder eine externe Betreuung müssen vorab vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden. Das heißt, die formlosen Anträge müssen spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussarbeit im Studienbüro eingereicht werden.
- Die Anträge auf externe Abschlussarbeit müssen die Zustimmung der/des federführenden Professorin/Professors beinhalten.
- WICHTIG: Bei externen Masterarbeiten bzw. Forschungsphasen (Einarbeitungs-, Vorbereitungsprojekt; Projektstudie) muss der Antrag vor Beginn der Forschungsphase eingereicht und genehmigt werden.
Anmeldung zur Abschlussarbeit
Sobald Sie mit den beiden Gutachter:innen sowie eventuellen weiteren Betreuer:innen die Themenfindung abgeschlossen haben, müssen Sie die Arbeit schriftlich im Studienbüro anmelden. Dafür gibt es ein Formular, das Sie und der/die Erstgutachter:in unterschreiben müssen.
Nach der Anmeldung steht Ihnen je nach Studiengang folgende Zeit zur Verfügung, um die Arbeit zu erstellen:
Nanowissenschaften (B.Sc.): vier Monate
Physik (B.Sc.): fünf Monate
Nanowissenschaften (M.Sc.) und Physik (M.Sc.), Physics (M.Sc.): sechs Monate
Forschungsphasen im Masterstudium
Forschungsphase M.Sc Physik/Physics
Einarbeitungsprojekt:
Zur Forschungsphase bzw. zum Einarbeitungsprojekt kann zugelassen werden, wer mindestens 44 Leistungspunkte aus der Vertiefungsphase im Masterstudiengang Physik/Physics erworben hat.
Der oder die Studierende meldet sich im Studienbüro Physik auf das Einarbeitungsprojekt unter Angabe des Vertiefungsbereichs an. Der erfolgreichen Anmeldung zur Forschungsphase geht eine Prüfung der erfüllten Zulassungsvoraussetzung durch das Studienbüro voraus. Das Studienbüro übernimmt dann die Modul- und Prüfungsanmeldung in STiNE.
Vorbereitungsprojekt:
Zum Vorbereitungsprojekt kann zugelassen werden, wer das Einarbeitungsprojekt im Masterstudiengang Physik erfolgreich absolviert hat. Die Bestätigung über das erfolgreiche Absolvieren des Einarbeitungs- und Vorbereitungsprojekt (inkl. Bewertung) unter Angabe des Forschungsschwerpunktes kann auch erst mit der Anmeldung zur Masterarbeit im Studienbüro vorgelegt werden. Für das Einarbeitungs- und Vorbereitungsprojekt wird der Bewertungeintrag in STiNE durch das Studienbüro vorgenommen.
Forschungsphase M.Sc. Nanowissenschaften
Die Forschungsphase im Umfang von 45 Leistungspunkten setzt sich aus einer Projektstudie (15 LP) in der Chemie oder Physik und der Masterarbeit (30 LP) zusammen. Die Projektstudie soll auf die Masterarbeit hinführen und muss mit dem späteren Betreuer bzw. der Betreuerin der Masterarbeit abgestimmt werden.
Das Studienbüro übernimmt dann die Modul- und Prüfungsanmeldung in STiNE. Das erfolgreiche Absolvieren der Projekstudie wird dem Studienbüro per Formular bestätigt. Dies kann gleichzeitig mit der Anmeldung zur Masterarbeit geschehen.
Zur Masterarbeit kann zugelassen werden, wer die Projektstudie erfolgreich absolviert hat und mindestens 75 Leistungspunkte erworben hat.
Abgabe der Abschlussarbeit
HINWEIS: Unabhängig davon, welche Hinwiese Sie in Ihrer Themameldung erhalten haben, ist die Abschlussarbeit nur noch in elektronischer Form einzureichen.
- Die Abgabe von Abschlussarbeiten ist fristgerecht und auschließlich in elektronischer Form (PDF, max. 10 MB) mit der unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung beim Studienbüro Physik vorzunehmen. Bitte nutzen Sie dafür unbedingt die E-Mail-Adresse des Funktionspostfachs abschlussarbeiten.physik @ uni-hamburg.de
- Die eidesstattliche Versicherung kann mit digitale Unterschrift oder per Scan erfolgen.
- Die Abschlussarbeit muss bis spätetestens 23:59 Uhr des letzten Abgabetages im Funktionspostfach eingegegangen sein.
- Es wird nur die als erstes eingereichte Version für die Begutachtung berücksichtigt und aktenkundig gemacht. Von mehrfachen Abgaben verschiedender Versionen ist daher abzusehen, da weitere Einreichungen nach dem erstem Eingang der Abschlussarbeit keine Berücksichtigung finden.
- Nach Einreichen der elektronischen Abschlussarbeit wird eine automatische Antwort durch das Funktionspostfach vesendet.
- Es ist KEINE CD und auch KEIN GEDRUCKTES EXEMPLAR mehr einzureichen!
Zur Gestaltung des Deckblatts gibt es Vorlagen der Universität Hamburg (Intranet).
Begutachtung von Abschlussarbeiten
Physik B.Sc./Physik M.Sc.:
Die federführende Betreuung und das erste Gutachten erfolgt durch
- ein:e Hochschullehrer:in
- § 17.1 HmbHG-Professor:innen / § 17.2 HmbHG-Privatdozent:innen
- ein:e Nachwuchgruppenleiter:in
aus dem Fachbereich Physik.
Die zweite Gutachterin /der zweite Gutachter kommt aus dem Kreise der promovierten Mitglieder des Fachbereichs Physik.
Nanowissenschaften B.Sc. M.Sc.:
Die federführende Betreuung und das erste Gutachten erfolgt durch
- ein:e Hochschullehrer:in
- § 17.1 HmbHG-Professor:innen / § 17.2 HmbHG-Privatdozent:innen
- ein:e Nachwuchgruppenleiter:in
aus den Fachbereichen Chemie oder Physik.
Die zweite Gutachterin/der zweite Gutachter kommt aus dem Kreise der promovierten Mitglieder der Fachbereiche Chemie und Physik.
Externe Begutachtung:
Eine externe Gutachterin/ein externer Gutachter und oder eine externe Betreuung sind nur nach gesonderter Antragsstellung und entsprechender Genehmigung im Einzelfall durch den Prüfungsausschuss einzusetzen. Die Genehmigung muss unbedingt vor Beginn der Abschlussarbeit bzw. der Forschungsphase (Masterstudium) vorliegen.
Das Kolloquium zur Abschlussarbeit
Das Kolloquium findet in der Regel im Rahmen eines wissenschaftlichen Seminars, spätestens 6 Wochen nach Abgabe der Abschlussarbeit statt. Die Durchführung des Kolloquiums muss als Protokoll mit Bewertung und unterschrieben von der Prüferin oder dem Prüfer und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer im Studienbüro Physik aktenkundig werden. Das Prüfungsprotokoll ist als PDF-Download im Formular-Center zu finden.
Hinweise zu §14 der MIN Prüfungsordnungen und FSB
Bitte beachten Sie §14 in den Prüfungsordnungen und die Hinweise in den Fachspezifischen Bestimmungen zu den Abschlusarbeiten für die jeweiligen Studiengänge