Leitung des Fachbereichs
Die Fachbereichsleitung PHYSIK setzt sich zusammen aus der Fachbereichsleiterin bzw. dem Fachbereichsleiter und seiner Stellvertreterin bzw. seinem Stellvertreter sowie einer/einem Beauftragten für Angelegenheiten von Studium und Lehre und seiner Stellvertreterin bzw. seinem Stellvertreter, die aus der Professorenschaft rekrutiert werden.
Unterstützt wird die Fachbereichsleitung durch das Fachbereichsmanagement und zum anderen von den Geschäftsführenden Direktoren der sechs physikalischen Institute. Fachbereichsleitung und Geschäftsführende Direktoren zusammen bilden den Vorstand PHYSIK, der einmal im Monat zusammenkommt.
Seit dem Wintersemester 2018/2019 gibt es wieder ein nach Statusgruppen zusammengesetztes, gewähltes Selbstverwaltungsgremium, den Fachbereichsrat (FBR) Physik. Er tagt in der Regel viermal im Semester und sorgt für einen transparenten Informationsfluss des Fachbereichs unter Berücksichtigung der vorhandenen Standorte bzw. Institute.
Der Fachbereichsrat wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder eine Fachbereichsleiterin bzw. einen Fachbereichsleiter und regelt die Stellvertretung. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre, wobei die/der Fachbereichsleiter/in i.d.R. zuvor ein Jahr die Stellvertretung seiner Vorgängerin bzw. seines Vorgängers übernimmt und nach der Weitergabe ihres/seines Amtes an die/den Nachfolger/in ein Jahr als deren/dessen Stellvertreter/in fungiert, um Brüche zu vermeiden und Kontinuität zu gewährleisten.
Im Zuge der Reformierung des HmbHG wurden den Fachbereichen folgende Aufgaben übertragen (Grundordnung §4 Absatz 4):
- Organisation des Lehrbetriebs und der Studienfachberatung,
- Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen,
- Vorschläge für die Lehrverpflichtung,
- Vorschläge für die Zusammensetzung von Berufungsausschüssen.
Anmeldung über die Fachbereichsreferentin