Promotionsverfahren
NEU!
Wir bearbeiten Zulassungsanträge AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH.
Antragsunterlagen in Papierform werden weder angefordert noch akzeptiert!
Vorab-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen notwendig?
Bitte lassen Sie in folgenden Fällen, vor Stellung des Antrags auf Zulassung zur Promotion prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind:
- Masterabschluss wurde nicht im Studiengang Physik absolviert
- Masterabschluss wurde außerhalb Deutschlands absolviert
- Masterabschluss wurde an einer Fachhochschule absolviert.
Bitte beachten Sie in diesem Fall folgendes Merkblatt:
Fragen und Anträge zur Vorab-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sind zu richten an Irmgard Flick
Zulassung zur Promotion
Wir bearbeiten Zulassungsanträge ausschließlich elektronisch!
Antragsunterlagen in Papierform werden weder angefordert noch akzeptiert!
Vor Aufnahme des Dissertationsvorhabens ist beim Fach-Promotionsausschuss PHYSIK die Zulassung zum Promotionsverfahren zu beantragen.
Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:
- Kopien/Scans der Abschlusszeugnisse (z. B. Bachelor- und Masterabschluss, Diplomabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt und bereits vorhanden)
- Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann reichen Sie bitte eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) ein.
- Kopie/Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular.
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular.
- Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
- Tabellarischer Lebenslauf und sofern vorhanden Publikationsliste
- Nur für Kandidatinnen und Kandidaten mit Masterabschluss außerhalb von Deutschland: Kopie des Titels und des Abstracts der Master Thesis
- Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der MIN-Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben).
Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:
Abschnitt 1
- In Docata-MIN registrieren: Nutzerkonto erstellen und Passwort setzen.
- In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ausfüllen.
- Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei "Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren" herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei "Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren" unterschreiben (lassen). Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.
Abschnitt 2
In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen "Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren" und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 30 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.
Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.
Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss PHYSIK übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen!
In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.
Sobald der Fach-Promotionsausschuss Physik über Ihren Antrag auf Zulassung entschieden hat, informieren wir Sie unaufgefodert über das Ergebnis. Im Falle der Zulassung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, den Sie im Anschluss für die Immatrikulation beim Campus Center benötigen.
Immatrikulation
An der Universität Hamburg besteht gemäß HmbHG (§ 70 Absatz 5) und MIN-Promotionsordnung eine Immatrikulationspflicht für Doktoranden für die gesamte Zeit der Promotion.
Hat der Fach-Promotionsausschuss PHYSIK Ihrem Antrag auf Zulassung zugestimmt, immatrikulieren Sie sich mit unserem Zulassungsschreiben bis zum Ende des Folgesemesters des Promotionsbeginns.
Beantragung einer Fristverlängerung
Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben verlängern müssen, verwenden Sie bitte ausschließlich folgendes Formular
Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Disputation innerhalb der Zulassungsfrist abhalten müssen.
Fragen und Anträge zur Fristverlängerung sind an Irmgard Flick oder an das Promotionsbüro per E-Mail zu senden.
Einreichen der Dissertation
Zusammensetzung der Prüfungskommission
Für jedes Promotionsverfahren wird eine individuelle Promotionsprüfungskommission eingesetzt. Diese muss gemäß mehrheitlich aus Hochschullehrern bestehen und setzt sich gemäß Geschäftsordnung § 7 (PDF) in der Regel wie folgt zusammen:
- einem Vorsitzenden, der Hochschullehrer und Mitglied im Fach-Promotionsausschuss PHYSIK (PDF) sein muss
- ein/e Gutachter/in der Dissertation = gleichzeitig (Co-)Betreuer/in
- ein/ zweite/r Gutachter/in der Dissertation
- zwei weitere, für Promotionsverfahren betreuungsberechtigten Person
Bei der Auswahl der Mitglieder der Prüfungskommission soll auf fachliche Breite geachtet werden. Die Mitglieder sollen nach Möglichkeit nicht alle aus einem Institut kommen. In der Prüfungskommission soll je mindestens ein experimentell und ein theoretisch arbeitender Physiker vertreten sein (Ausgewogene Zusammensetzung).
Den Gutachtern der Dissertation stehen 6 Wochen für die Erstellung der Gutachten zur Verfügung.
Antragsstellung
Wir bearbeiten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Einreichung der Dissertation zur Bewertung) ausschließlich elektronisch!
Antragsunterlagen in Papierform (außer ein gedrucktes Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift) werden weder angefordert noch akzeptiert!
Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:
- Dissertation als PDF-Datei mit unterschriebener eidesstattlicher Erklärung - bitte beachten Sie unbedingt die unten aufgelisteten Vorgaben zur Form der Dissertation
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)
- Aktueller Lebenslauf inkl. Publikationsliste
- Nur falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht: Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
- Sollten Sie nach Zulassung Ihren Namen geändert haben (z. B. aufgrund einer Heirat) und die Namensänderung beim uns im Promotionsbüro noch nicht gemeldet haben, fügen Sie den entsprechenden Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) zu den restlichen Antragsunterlagen bei.
- Nur falls zutreffend: Beleg zu Promotionsunterbrechungen
Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:
Abschnitt 1
- In Docata-MIN mit den bereits vorhandenen Anmeldedaten anmelden (siehe FAQ dazu) und Online-Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ausfüllen.
- Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei "Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens" herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und Antrag unterschreiben bzw. unterschreiben lassen. Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.
Abschnitt 2
In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen "Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens" und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 10 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.
Bitte reichen Sie unbedingt auch EIN gedrucktes Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift zwecks Archivierung im Promotionsbüro ein - entweder postalisch oder per Einwurf in den großen, roten Briefkasten in der Jungiusstraße 9, EG links. Es sind keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift im Promotionsbüro einzureichen.
Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.
Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss PHYSIK übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen!
In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.
Form der Dissertation
Bitte beachten Sie: Entspricht das eingereichte Prüfungsexemplar nicht der vorgeschriebenen Form, wird es vom Promotionsbüro nicht angenommen, sondern zur Überarbeitung zurückgegeben:
- Doppelseitig bedruckt
- 80 g/m2 Papier
- DIN-A4 Format
- Gebunden (keine Spiralbindung)
- Pflichtbestandteile:
- Musterblatt für die Titelseite (PDF)
- Musterblatt für das Vorblatt (PDF)
- Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache
- unterschriebene Eidesstattliche Erklärung (PDF)
- Sprache der Dissertation: Englisch oder Deutsch (wenn eine andere Sprache verwendet werden soll, ist ein formloser Antrag beim Fach-Promotionsausschuss PHYSIK zu stellen)
Darüber hinaus gibt es keine vorgeschriebenen Vorgaben für Schriftgrößen, -arten, Seitenränder, Aufbau usw.
Disputationsplanung
Zeitliche Abläufe aufgrund der Regularien in der MIN-Promotionsordnung und des Beschlusses des Fach-Promotionsausschusses, 18. Sitzung vom 30.04.2014:
- Den Gutachter/innen der Dissertation stehen ab Beauftragung 6 Wochen für die Erstellung der Gutachten zur Verfügung.
- Nach Eingang der Gutachten entscheidet die gesamte Prüfungskommission auf Basis der Gutachten über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation, die Festsetzung der Dissertationsnote sowie über die Zulassung der Doktorandin bzw. des Doktoranden zur Disputation.
Erfahrungsgemäß dauert diese Abstimmung und Entscheidung ca. 1 Woche. - Erst nach Vorliegen aller Gutachten und der anschließenden positiven Entscheidung über die Annahme der Dissertation und Zulassung zur Disputation ist das Promotionsbüro berechtigt, die Einladung zur Disputation zu versenden.
- Die Einladungsfrist soll 2 Wochen nicht unterschreiten.
Dokotoranden bzw. Doktorandinnen sollten für die Bearbeitung des Antrags auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens sowie für alle erwähnten darauffolgenden Arbeitsschritte eine angemessene Bearbeitungszeit einplanen.
Aufgrund der oben genannten Fristen empfehlen wir dringend, mindestens 10 Wochen zwischen Einreichung der Dissertation und Disputation einzuplanen.
Sollte ein früherer Disputationstermin geplant werden, ist die Doktorandin bzw. der Doktorand selbst dafür verantwortlich, mit den Gutachter/innen eine frühere Abgabe der Gutachten abzusprechen sowie die Prüfungskommission über eine zeitnahe Abstimmung über die Annahme der Dissertation und Zulassung der Disputation zu bitten.
Vom Promotionsbüro werden vor Ablauf der 6 Wochen keine Erinnerungen an die Gutachter/innen versandt.
Die verbindliche Anmeldung der Disputation mittels Einreichung des Formulars zur Anmeldung der Disputation beim Promotionsbüro kann erst NACH Erhalt der Dissertationsnote erfolgen. Vorher eingereichte Anmeldungen werden wieder zurückgegeben.
Weitere Information zur Anmeldung der Disputation finden Sie im nächsten Abschnitt "Anmeldung zur Disputation".
Anmeldung zur Disputation
Der Disputationstermin, -ort sowie die Durchführungsform ist seitens der Doktorandin bzw. des Doktoranden im Einvernehmen mit den Prüfungskommissionsmitgliedern zu vereinbaren. Dieser soll innerhalb von 2 Monaten nach Eingang des letzten Gutachtens liegen.
Bitte reichen Sie NACH Erhalt der Dissertationsnote und spätestens 2,5 Wochen vor Stattfinden der Disputation folgendes Formular unterschrieben per E-Mail ein:
Anmeldungen, die vor Erhalt der Dissertionsnote eingereicht werden, werden vom Promotionsbüro wieder zurückgegeben.
Bezüglich der Abhaltung von Disputationen gelten die Richtlinien dieses Merkblatts.
Für Disputationen mit Präsenz (d.h. teildigital oder in voller Präsenz) gelten die an der Universität Hamburg definierten Schutz- und Hygienemaßnahmen. Diese finden Sie in den Dienstanweisungen des Präsidiums und in den FAQ der
Universität Hamburg.
Die bzw. der Vorsitzende der Prüfungskommission trägt die Verantwortung für die Durchführung der Disputation und die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Sollte die Doktorandin bzw. der Doktorand im Einvernehmen mit der Prüfungskommission eine Änderung der Durchführungsart der bereits terminierten Disputation vornehmen wollen, ist es verpflichtend eine neue unterschriebene "Anmeldung der Disputation im Fachbereich" (PDF) per E-Mail an das Promotionsbüro Physik zu senden.
Veröffentlichung und Urkunde
Wenn die Doktorandin bzw. der Doktorand die Disputation im Promotionsbüro offiziell anmeldet, erhält sie bzw. er vom Promotionsbüro den "Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation", mit dem die Erfüllung der Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht dokumentiert wird:
1. Freigabe der Dissertation zur Veröffentlichung
- Sofern die Doktorandin bzw. der Doktorand die Dissertation ohne Änderungen, das heißt in der Fassung, in der sie eingereicht und bewertet wurde, veröffentlichen möchten, bestätigt er/sie dies mit der eigenen Unterschrift auf dem Laufzettel
- Sofern die Doktorandin bzw. der Doktorand Änderungen an der eingereichten und bewerteten Dissertation vor Veröffentlichung vornehmen möchten, muss die Dissertation in der geänderten Fassung zur Veröffentlichung freigeben werden.
Die Freigabe erfolgt durch Unterschrift auf dem Laufzettel durch die Person, die im Rahmen der Disputation durch die Prüfungskommission dafür benannt wurde.
Bei Promotionsverfahren gemäß MIN-Promotionsordnung (2018) sind ausschließlich redaktionelle Änderungen an der eingereichten und bewerteten Dissertation zulässig.
Nach erfolgter Freigabe der Dissertation kann mit der Veröffentlichung begonnen werden.
2. Veröffentlichung an der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (=Stabi)
- Die Doktorandin bzw. der Doktorand kann selbst entscheiden, in welcher Form sie bzw. er die Veröffentlichung bei der Stabi vornehmen möchte. Nach der jeweiligen Veröffentlichungsform richtet sich dann die Anzahl der gedruckten Exemplare, die zusätzlich bei der Stabi einzureichen sind:
Veröffentlichungsform an Stabi abzuliefernde Printexemplare als E-Dissertation 2 rein als Printmedium 35 als kumulative Dissertation 6 in einem gewerblichen oder nicht-gewerblichen Verlag 6 - der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die Veröffentlichung als E-Dissertation (Kontakt: https://www.sub.uni-hamburg.de/service/publizieren/dissertationen/e-dissertationen-der-uhh.html)
- die Stabi schickt dem Promotionsbüro und der Doktorandin bzw. dem Doktoranden automatisch per E-Mail eine Bestätigung über die erfolgte Veröffentlichung zu (in der Regel 2-3 Tage nach erfolgreicher Veröffentlichung )
3. Abgabe des Pflichtexemplares in der Bibliothek im Fachbereich
- Unabhängig von der Veröffentlichung an der Stabi ist zusätzlich immer 1 Printexemplar in der Fachbereichsbibliothek abzugeben.
- Bitte füllen Sie vor der Abgabe Ihrer Dissertation in der Fachbereichsbibliothek online das Dissmasterformular aus.
- Nach Unterzeichnung des Laufzettels durch eine Mitarbeiterin der Fachbereichsbibliothek senden Sie bitte den Laufzettel unterschrieben per E-Mail an uns.
4. Abgabe des Formulars beim Promotionsbüro
- NEU: seit Dezember 2021 ist kein zur Veröffentlichung bestimmtes Dissertationsexemplar mehr beim Promotionsbüro einzureichen.
- Nach Einreichung des vollständig ausgefüllten Laufzettels im Promotionsbüro und der Bestätigung seitens der Stabi ist das Promotionsbüro berechtigt, die Promotionsurkunde auszuhändigen.
- Die Promotionsurkunde wird in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht durch Einreichung des Laufzettels im Promotionsbüro ausgehändigt. Die Doktorandin bzw. der Doktorand wird automatisch informiert, sobald die Urkunde fertig zur Abholung bereitliegt.
Veröffentlichungsfrist:
Die Veröffentlichung der Dissertation soll innerhalb eines Jahres nach Festsetzung des Gesamtprädikats erfolgen. Über eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Fach-Promotionsausschuss auf formlosen Antrag mit Begründung durch die Doktorandin bzw. den Doktoranden. Der Antrag ist per E-Mail an das Promotionsbüro zu senden.
Kumulative und Interdisziplinäre Dissertation
Kumulative Dissertation
Als Dissertation kann eine kumulative Dissertation vorgelegt werden, die aus Einzelarbeiten besteht, die in ihrer Gesamtheit eine einer Dissertation nach § 7 Absatz 2a gleichwertige Leistung darstellt (§ 7 Absatz 2 MIN-PromO).
Interdisziplinäre Dissertation
Interdisziplinäre Dissertationen werden durch den Fach-Promotionsausschuss entschieden, dabei sind alle beteiligten Fächer angemessen bei der Begutachtung zu beteiligen. Sollte sich der Fach-Promotionsausschuss fachlich nicht zuständig sehen, kann der Fakultäts-Promotionsausschuss entscheiden.
Promotionsprogramme (Graduiertenschulen), Promotionsförderung und Karriereentwicklung
Meldung der Mitgliedschaft in einem strukturierten Promotionsprogramm (Graduiertenschule)
- Die Meldung der Mitgliedschaft in einem/r strukturiertem Promotionsprogramm/Graduiertenschule erfolgt bei Beantragung der Zulassung zur Promotion via Docata
- Beginnt Ihre Mitgliedschaft in einer/m strukturiertem Promotionsprogramm/Graduiertenschule nach bereits erfolgter Zulassung reichen sie bitte das Formular "Meldung bei einem Wechsel von Individualpromotion zu strukturierter Promotion" (PDF) im Promotionsbüro per E-Mail ein.
Einige der strukturierten Promotionsprogramme im Bereich der Physik
- PIER-Helmholtz Graduate School (PHGS)
- CUI Graduate School
- Quantum Universe Research School (QURS)
- IMPRS for Ultrafast Imaging & Structural Dynamics
- Lothar Collatz School for Computing in Science
- SFB 925 Light induced dynamics and control of correlated quantum systems
- SFB 986 Maßgeschneiderte Multiskalige Materialsysteme - M3
- GrK 2536 NANOHYBRID
- MIN Graduiertenschule (MINGS)
Promotionsförderung
Karriereentwicklung
Der Individual Development Plan (IDP) des MINGZ unterstützt dabei, Ihre individuelle berufliche Entwicklung in die eigenen Hände zu nehmen und den Übergang in die spätere Karriere zu erleichtern.
Abbruch der Promotion / Beendigung des Betreuungsverhältnisses
Abbruch der Promotion
Sollten Sie Ihre Promotion abbrechen, füllen Sie bitte unbedingt zeitnah das
vollständig aus, unterschreiben es und holen die Unterschriften von allen (Co-) Betreuer/innen ein. Im Falle von Co-Betreuer/innen können diese einfach neben oder unter der Unterschrift des Betreuers unterzeichnen.
Bitte senden Sie das vollständige Formular dann an promotionen"AT"physik.uni-hamburg.de.
Beendigung des Betreuungsverhältnisses
Sehen sich (Co-) Betreuende oder Promovierende im Laufe der Arbeit aus gewichtigen Gründen veranlasst, das Betreuungsverhältnis zu beenden, so sind sie verpflichtet, den Vorsitzenden des Fach-Promotionsausschussses unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen
Bitte nutzen Sie in diesem Fall das
und mailen dieses umgehend an promotionen"AT"physik.uni-hamburg.de.
Nach Beenden des Betreuungsverhältnisses kann die Doktorandin oder der Doktorand eine neue Betreuerin oder einen neuen Betreuer suchen. Der Fach-Promotionsausschuss PHYSIK unterstützt die Doktorandin oder den Doktoranden bei der Suche.
Exmatrikulation
Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf der Website des Campus Centers.
Es kann bei der Exmatrikulation jedoch zu Überschneidungen bzw. Verzögerungen kommen, da Promotionsabschlüsse nicht regelmäßig an das Campus Center übermittelt werden. Sollten Sie also nach erfolgreicher Disputation noch eine Aufforderung zur Rückmeldung für das kommende Semester erhalten, können Sie diese als gegenstandslos betrachten. Dann werden Sie ebenfalls zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihre Promotion abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
Gute wissenschaftliche Praxis
Die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, die von der Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP) herausgegeben wurden, sind gemeinsam mit der Satzung der UHH und den Richtlinien der DFG bei der Erstellung einer Doktorarbeit zu beachten
- KFP: Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik (PDF)
- DFG: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis/Safeguarding Good Scientific Practice (PDF)
- UHH: Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg (PDF)
Verleihung der Ehrendoktorwürde
Auf Vorschlag von mehreren Professorinnen oder Professoren eines Fachbereiches kann der erweiterte Fachbereichsvorstand die Eröffnung des Verfahrens zur Verleihung einer Ehrendoktorwürde beim Fach-Promotionsausschuss beantragen.
Die Voraussetzungen für die Verleihung werden durch eine vom zuständigen Fach-Promotionsausschuss eingesetzte Ehrenpromotionskommission auf der Grundlage von drei durch den Fach-Promotionsausschuss bestellten Gutachten geprüft. Zwei dieser Gutachten sollen durch externe Gutachterinnen oder externe Gutachter angefertigt werden.
Die Ehrenpromotionskommission leitet dem Fakultätsrat eine Beschlussvorlage zu. Für die Verleihung der Ehrenpromotion ist eine 3/4-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Fakultätsrats erforderlich. Die Ehrenpromotion erfolgt durch die Überreichung einer hierüber ausgefertigten Urkunde, in der die Verdienste der bzw. des Promovierten hervorzuheben sind.