Promotionsverfahren
Vorab-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen notwendig?
Bitte lassen Sie in folgenden Fällen, vor Stellung des Antrags auf Zulassung zur Promotion prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind:
- Masterabschluss wurde nicht im Studiengang Physik absolviert
- Masterabschluss wurde außerhalb Deutschlands absolviert
- Masterabschluss wurde an einer Fachhochschule absolviert.
Bitte beachten Sie in diesem Fall folgendes Merkblatt:
Fragen und Anträge zur Vorab-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sind zu richten an Irmgard Flick
Anmeldung zum Promotionsverfahren
Eine Anmeldung zur Promotion muss spätestens 3 Monate nach Aufnahme des Promotionsverfahrens erfolgen.
Hierfür sind die folgenden Unterlagen im Promotionsbüro Physik einzureichen.
- Online Anmeldung zur Promotion (über Docata) mit allen erforderlichen Unterschriften
- Betreuungsvereinbarung (PDF)
- Forschungsskizze (PDF)
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- Zeugnisse und Urkunden zum Hochschulabschluss (Bachelor und Master) - beglaubigte Kopien oder einfache Kopien bei Vorlage der Originale
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur-/Reifezeugnis) - einfache Kopie
- Kopie des Personalausweises bzw. Passes
- Nur für Kandidaten mit Masterabschluss außerhalb von Deutschland: Kopie des Titels und des Abstracts der Master Thesis
Bis auf Weiteres werden einfache Kopien der Abschlussdokumente (Bachelor, Master, Diploma) akzeptiert: Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records (ToR), Diploma Supplement (DS).
Der Fach-Promotionsausschuss Physik entscheidet über Ihren Antrag auf Zulassung zeitnah. Sie erhalten einen schriftlichen Zulassungsbescheid.
Immatrikulation
An der Universität Hamburg besteht gemäß HmbHG (§ 70 Absatz 5) und MIN-Promotionsordnung eine Immatrikulationspflicht für Doktoranden für die gesamte Zeit der Promotion.
Hat der Fach-Promotionsausschuss PHYSIK Ihrem Antrag auf Zulassung zugestimmt, immatrikulieren Sie sich mit unserem Zulassungsschreiben bis zum Ende des Folgesemesters des Promotionsbeginns.
Beantragung einer Fristverlängerung
Bei Verlängerung der Zulassungsfristen gelten folgende Regularien
Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben verlängern müssen, verwenden Sie bitte das Formblatt
Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Disputation innerhalb der Zulassungsfrist abhalten müssen.
Fragen und Anträge zur Fristverlängerung sind zu richten an Irmgard Flick
Einreichen der Dissertation
Abzugeben sind bei der Einreichung der Dissertation im Promotionsbüro Physik:
- "Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens" (zu generieren über Docata)
- Aktueller Lebenslauf inkl. Publikationsliste
- 6 Exemplare der Dissertation in gedruckter Form (aufgrund der Covid-19-Pandemie gilt derzeit: 1 Exemplar der Dissertation in gedruckter Form)
- Eine elektronische Version der Dissertation als beschriftete CD-ROM (nur erforderlich, wenn Sie Ihre Dissertation NICHT in Docata hochgeladen haben).
- Kopie des Personalausweises
- Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
Für jedes Promotionsverfahren wird eine individuelle Promotions-Prüfungskommission eingesetzt.
Diese besteht mehrheitlich aus Hochschullehrern. Beim Vorschlag für die Zusammensetzung dieser Prüfungskommission ist folgendes zu beachten:
Die Prüfungskommission setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:
- einem Vorsitzenden, der Hochschullehrer und Mitglied im Fach-Promotionsausschuss PHYSIK (PDF) sein muss
- dem Betreuer der Dissertation = Erster Gutachter der Dissertation
- dem zweiten Gutachter der Dissertation
- zwei weitere, für Promotionsverfahren betreuungsberechtigten Person
Im Ausnahmefall kann von der Regel abgewichen werden. Und zwar in folgenden Fällen:
- Wenn der zweite Gutachter der Dissertation seine Teilnahme an der Disputation nicht ermöglichen kann. In diesem Fall wird stattdessen eine weitere für Promotionsverfahren betreuungsberechtigte Person eingesetzt.
In Bi-nationalen (Co-tutelle) Promotionsverfahren setzt sich die Prüfungskommission regelhaft aus insgesamt vier für das Promotionsverfahren betreuungsberechtigten Personen zusammen. Jede der beiden beteiligten Hochschulen stellt dabei zwei Mitglieder. - Bei der Auswahl der Mitglieder der Prüfungskommission soll auf fachliche Breite geachtet werden. Die Mitglieder sollen nach Möglichkeit nicht alle aus einem Institut kommen. In der Prüfungskommission soll je mindestens ein experimentell und ein theoretisch arbeitender Physiker vertreten sein (Ausgewogene Zusammensetzung).
Wichtig: Den Gutachtern der Dissertation stehen 6 Wochen für die Erstellung der Gutachten zur Verfügung.
Formalien der Dissertation
„Mit der schriftlichen Promotionsleistung (Dissertation) ist die Befähigung zu selbstständiger, vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis mit beachtenswerten, publikationswürdigen Ergebnissen zu dokumentieren.“
Form
Es gibt keine vorgeschriebenen Vorgaben für Schriftgrößen, -arten, Seitenränder, Aufbau usw..
Das Musterblatt für die Titelseite (PDF) dient als Vorlage und sollte übernommen werden.
Weiterhin ist darauf zu achten, die Vorlage des Vorblattes (PDF) zu übernehmen.
Sprache
Die Dissertation kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden. Ein formloser Antrag beim Fach-Promotionsausschuss PHYSIK muss nur gestellt werden, wenn eine andere Sprache als die beiden genannten verwendet werden soll.
Formale Pflichtbestandteile der Dissertation
- Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache
- Eidesstattliche Erklärung (PDF)
Format der Prüfungsexemplare
- Doppelseitig bedruckt
- 80 g/m2 Papier
- DIN-A4 Format
- Gebunden (keine Spiralbindung)
Anmeldung zur Disputation
Vor dem Hintergrund der 9. Dienstanweisung des UHH-Präsidenten vom 30. Oktober 2020 und dem unter 1.2 Durchführung von Prüfungen aufgeführten Hinweis:
„Prüfungen finden statt. Sie werden grundsätzlich digital durchgeführt, sofern die Regelungen der entsprechenden Prüfungs- und Promotionsordnungen dem nicht entgegenstehen.“
wurden die notwendigen Klärungen zur Durchführung von Disputationen herbeigeführt.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Vorgaben zur Durchführung.
Für den augenblicklichen Zeitraum 02. bis 30. November 2020 gelten nachfolgende Regelungen:
- Disputationen, die NEU (seit dem 02.11.2020) angemeldet wurden/werden, können ausschließlich nur als Disputation per Videokonferenz angemeldet werden.
- Disputationen, die bereits als Präsenz-Disputation angemeldet wurden:
- Disputationen, die bis zum 30. Oktober 2020 als Präsenz-Disputation angemeldet wurden (das Formular ´Anmeldung der Disputation` wurde bereits abgegeben und liegt dem Promotionsbüro vor) können wie beantragt in Präsenz stattfinden.
- Die physische Teilnahme von Zuhörer/innen (Hochschulöffentlichkeit) ist NICHT gestattet.
- Ein Wechsel von angemeldeter Präsenz-Disputation in Teildigitale-Disputation per Videokonferenz (Doktorand/in und ein Mitglied der Prüfungskommission) ist möglich.
- Disputationen, die als Disputation per Videokonferenz angemeldet sind/werden:
- Disputation KANN wie beantragt per Videokonferenz stattfinden.
- Das „Merkblatt zur Durchführung von Disputationen per Videokonferenz in der Fakultät MIN“ sowie das „Merkblatt zur Durchführung von Disputationen per Video-Konferenz im Fachbereich PHYSIK“ haben weiterhin Gültigkeit.
- Disputationen dürfen nur unter den folgenden geltenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden:
- Bei Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber bitte zuhause bleiben. Das Promotionsbüro und die Prüfungskommission sind zu informieren.
- Einhaltung des Mindestabstands (von > 1,5 Meter).
- Tragen von MNS-Masken in den Gebäuden der UHH (außer am festem Sitzplatz) ist verpflichtend.
- Husten- und Nies-Etikette und Händehygiene sind zu beachten.
- Hinweis: Wer innerhalb von 14 Tagen nach der Disputation an Covid-19 erkrankt, muss das Promotionsbüro informieren und sich umgehend bei der Telefon-Hotline der Universität zu Fragen von Covid-19 (040 428 38 – 15 84) oder per E-Mail an arbeitssicherheit"AT"uni-hamburg.de melden.
Die Prüfungskommission entscheidet über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation nach Eingang der Gutachten, die Zulassung der Doktorandin oder des Doktoranden zur Disputation sowie über die Festsetzung der Note der Dissertation.
Sie legt im Einvernehmen mit dem Promovenden den Disputationstermin fest. Dieser soll innerhalb von 2 Monaten nach Eingang des letzten Gutachtens liegen.
Der zeitliche Ablauf nach Einreichung der Dissertation bis zur Disputation umfasst ungefähr 10 Wochen. Der Disputationstermin wird festgelegt, wenn die Prüfungskommission die Note der Dissertation festgesetzt hat.
(Der von der Doktorandin/dem Doktoranden in docata vorgeschlagene Termin ist daher nicht bindend.)
Bitte nutzen Sie zur Festlegung des Disputationstermins ab dem 04. Mai 2020 das
Auf folgendes wird hingewiesen:
Die Einladungsfrist beginnt mit der Einladung zur Disputation an den dafür vorgesehenen Mitteilungsbrettern und endet mit Beginn der Disputation. Diese Zeitspanne soll 14 Tage nicht unterschreiten.
Beschluss des Fach-Promotionsausschusses, 18. Sitzung vom 30.04.2014
Veröffentlichung und Urkunde
Direkt nach der Disputation erhält die/der Doktorand/in von dem/der Vorsitzende/n der Prüfungskommission den "Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation", mit dem die Erfüllung der Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht dokumentiert wird:
1. Freigabe der Dissertation zur Veröffentlichung
Wenn Sie nach der Promotionsordnung (2010) promovieren:
- Sofern die Veröffentlichung der Dissertation ohne Änderungen, das heißt in der Fassung, in der sie endgültig bewertet wurde, erfolgen soll:
→ entsprechende Bestätigung durch Unterschrift auf dem Laufzettel
- Sofern Änderungen an der endgültig bewerteten Dissertation vorgenommen werden:
→ Zustimmung/Bestätigung des von der Prüfungskommission benannten Mitglieds der Prüfungskommission durch Unterschrift auf dem Laufzettel
Wenn Sie nach der Promotionsordnung (2018) promovieren:
- Sofern die Veröffentlichung der Dissertation ohne Änderungen, das heißt in der Fassung, in der sie endgültig bewertet wurde, erfolgen soll:
→ entsprechende Bestätigung durch Unterschrift auf dem Laufzettel
- Sofern redaktionelle Änderungen an der endgültig bewerteten Dissertation vorgenommen werden:
→ formloser Antrag an den/die Vorsitzende/n der Prüfungskommission, einzureichen beim Promotionsbüro
→ Zustimmung/Bestätigung des von der Prüfungskommission benannten Mitglieds der Prüfungskommission durch Unterschrift auf dem Laufzettel
Nach erfolgter Freigabe der Dissertation kann mit der Veröffentlichung begonnen werden.
2. Veröffentlichung an der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (=Stabi)
- Der Doktorand kann selbst entscheiden, in welcher Form er die Veröffentlichung vornehmen möchte. Nach der Veröffentlichungsform richtet sich dann die Pflichtanzahl der Printexemplare, die bei der Stabi einzureichen sind:
Veröffentlichungsform an Stabi abzuliefernde Printexemplare als E-Dissertation 2 rein als Printmedium 35 als kumulative Dissertation 6 in einem gewerblichen oder nicht-gewerblichen Verlag 6 - der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die Veröffentlichung als E-Dissertation (Kontakt: https://www.sub.uni-hamburg.de/service/open-access-publizieren/e-dissertationen-der-uhh.html)
- nach erfolgreicher Veröffentlichung schickt die Stabi dem Promotionsbüro automatisch eine Bestätigung über die erfolgte Veröffentlichung zu
3. Abgabe des Pflichtexemplares in der Bibliothek im Fachbereich
- Unabhängig von der Veröffentlichung an der Stabi ist zusätzlich immer 1 Printexemplar in der Fachbereichsbibliothek abzugeben.
- Bitte füllen Sie vor der Abgabe Ihrer Dissertation in der Fachbereichsbibliothek online das Dissmasterformular aus.
4. Abgabe des Pflichtexemplares und des Formulars im im Promotionsbüro
- Unabhängig von der Veröffentlichung an der Stabi ist zusätzlich immer 1 Printexemplar im Promotionsbüro abzugeben.
- Nach Abgabe des vollständig ausgefüllten Laufzettels im Promotionsbüro und des Eingangs der postalischen Bestätigung der Stabi sind die Mitarbeiter des Promotionsbüros berechtigt, die Promotionsurkunde auszuhändigen.
- Die Promotionsurkunde wird in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht durch Einreichung des Laufzettels im Promotionsbüro ausgehändigt. Die/Der Doktorand/in wird automatisch informiert, sobald die Urkunde fertig zur Abholung bereitliegt.
Veröffentlichungsfrist:
Die Veröffentlichung der Dissertation soll innerhalb eines Jahres nach Festsetzung des Gesamtprädikats erfolgen. Über eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Fach-Promotionsausschuss auf formlosen Antrag mit Begründung durch die/den Promovierende/n. Der Antrag ist im Promotionsbüro einzureichen.
Formalien der veröffentlichten Dissertation
Form
Es gibt keine vorgeschriebenen Vorgaben für Schriftgrößen, -arten, Seitenränder, Aufbau usw..
Das Musterblatt für die Titelseite (PDF) dient als Vorlage und sollte übernommen werden.
Weiterhin ist darauf zu achten, die Vorlage des Vorblattes (PDF) zu übernehmen.
Formale Pflichtbestandteile der Dissertation
- Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache
Format der Prüfungsexemplare
- Doppelseitig bedruckt
- 80 g/m2 Papier
- DIN-A4 Format
- Gebunden (keine Spiralbindung)
Beendigung des Betreuungsverhältnisses / Abbruch der Promotion
Sehen sich eine Betreuerin oder ein Betreuer oder die Doktorandin oder der Doktorand im Laufe der Arbeit aus gewichtigen Gründen veranlasst, das Betreuungsverhältnis zu beenden, so sind sie verpflichtet, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Fach-Promotionsausschussses unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach beenden des Betreuungsverhältnisses kann die Doktorandin oder der Doktorand eine neue Betreuerin oder einen neuen Betreuer suchen. Der Fach-Promotionsausschuss PHYSIK unterstützt die Doktorandin oder den Doktoranden bei der Suche.
Bitte nutzen Sie in diesem Fall das
und reichen dieses umgehend bei Irmgard Flick ein.
Gute wissenschaftliche Praxis
Die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, die von der Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP) herausgegeben wurden, sind gemeinsam mit der Satzung der UHH und den Richtlinien der DFG bei der Erstellung einer Doktorarbeit zu beachten
- KFP: Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik (PDF)
- KFP: Good scientific practice for scientific qualification reports and theses in physics, englisch (PDF)
- DFG: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis/Safeguarding Good Scientific Practice (PDF)
- UHH: Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg (PDF)
- UHH: Bylaws for Safeguarding Good Scientific Practice and Avoiding Scientific Misconduct at Universität Hamburg (PDF)
Informationen zu kumulativer und interdisziplinärer Dissertation
Kumulative Dissertation
Als Dissertation kann eine kumulative Dissertation vorgelegt werden, die aus Einzelarbeiten besteht, die in ihrer Gesamtheit eine einer Dissertation nach § 7 Absatz 2a gleichwertige Leistung darstellt (§ 7 Absatz 2 MIN-PromO).
Interdisziplinäre Dissertation
Interdisziplinäre Dissertationen werden durch den Fach-Promotionsausschuss entschieden, dabei sind alle beteiligten Fächer angemessen bei der Begutachtung zu beteiligen. Sollte sich der Fach-Promotionsausschuss fachlich nicht zuständig sehen, kann der Fakultäts-Promotionsausschuss entscheiden.
Promotionsprogramme, Graduiertenschulen und Graduiertenkollegs
Promotionsprogramme im Bereich der Physik
- PIER-Helmholtz Graduate School (PHGS)
- CUI Graduate School
- Quantum Universe Research School (QURS)
- IMPRS for Ultrafast Imaging & Structural Dynamics
- Lothar Collatz School for Computing in Science
- SFB 925 Light induced dynamics and control of correlated quantum systems
- SFB 986 Maßgeschneiderte Multiskalige Materialsysteme - M3
- GrK 2536 NANOHYBRID
- MIN Graduiertenschule (MINGS)
Promotionsförderung
- Promotionsförderung an der Universität Hamburg
- Stipendienwegweiser Promotion
- insbesondere: Promotionsstipendien an der Universität Hamburg
Meldung der Mitgliedschaft in einem Promotionsprogramm, einer Graduiertenschule oder einem Graduiertenkolleg.
- Die Meldung der Mitgliedschaft in einer Graduiertenschule/strukturiertem Promotionsprogramm erfolgt bei Anmeldung der Promotion via Docata
- Beginnt Ihre Mitgliedschaft in einer/m Graduiertenschule/strukturiertem Promotionsprogramm nach bereits erfolgter Zulassung reichen sie bitte das Formular "Meldung bei einem Wechsel von Individualpromotion zu strukturierter Promotion" (PDF) im Promotionsbüro ein.
Verleihung der Ehrendoktorwürde
Auf Vorschlag von mehreren Professorinnen oder Professoren eines Fachbereiches kann der erweiterte Fachbereichsvorstand die Eröffnung des Verfahrens zur Verleihung einer Ehrendoktorwürde beim Fach-Promotionsausschuss beantragen.
Die Voraussetzungen für die Verleihung werden durch eine vom zuständigen Fach-Promotionsausschuss eingesetzte Ehrenpromotionskommission auf der Grundlage von drei durch den Fach-Promotionsausschuss bestellten Gutachten geprüft. Zwei dieser Gutachten sollen durch externe Gutachterinnen oder externe Gutachter angefertigt werden.
Die Ehrenpromotionskommission leitet dem Fakultätsrat eine Beschlussvorlage zu. Für die Verleihung der Ehrenpromotion ist eine 3/4-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Fakultätsrats erforderlich. Die Ehrenpromotion erfolgt durch die Überreichung einer hierüber ausgefertigten Urkunde, in der die Verdienste der bzw. des Promovierten hervorzuheben sind.