Habilitation
Im Folgenden finden Sie Informationen zur Habilitation sowie zum Erlangen der venia legendi am Fachbereich Physik.
Die gesetzliche Grundlage für die Habilitation ist die
Habilitationsordnung des Fachbereichs Physik der Universität Hamburg vom 29. Januar 2003 (PDF).
Kontakt bei Fragen
Bei Fragen zum Thema Habilitation wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsreferentin
Irmgard Flick (E-Mail(irmgard.flick"AT"physik.uni-hamburg.de)).
Erläuterung der Anforderungen an eine Habilitation
Durch die Habilitation oder eine der Habilitation gleichwertige Leistung wird nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz die wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen, welche Einstellungsvoraussetzung für das Amt einer Professorin / eines Professors ist.
Durch die Habilitation in einem der Fächer des Fachbereichs Physik muss der Nachweis erbracht werden, dass die Habilitandin / der Habilitand in der Lage ist:
- originelle Forschungsleistungen zu erbringen, die, auch im internationalen Zusammenhang der Wissenschaften gesehen, einen wesentlichen Fortschritt in dem entsprechenden Fachgebiet bedeuten.
- Forschungsvorhaben von der Planung bis zur abschließenden Publikation der Ergebnisse erfolgreich zu leiten.
- in Prüfungsverfahren die Qualität wissenschaftlicher Arbeiten seines Fachgebiets kompetent zu bewerten.
Grundlage des Habilitationsverfahrens ist die vorgelegte Habilitationsschrift. Anstelle einer besonderen Habilitationsschrift kann der Habilitand auch eine oder mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen von außerordentlicher Bedeutung oder, in Ausnahmefällen, eine hervorragende Dissertation vorlegen. Falls die Habilitationsleistung aus einer Reihe von Einzelpublikationen besteht, sollte eine ausführliche zusammenfassende Würdigung mit vorgelegt werden.
Antrag auf Zulassung zur Habilitation
Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren. Diesen richten Sie bitte an den Leiter des Fachbereichs Physik und reichen ihn zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Fachbereichsreferentin ein (§ 4 Absatz 2 HabilO):
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- Dissertation
- Doktorurkunde (Doktorbrief) (bitte im Original vorzeigen, Kopie wird vor Ort gemacht)
- Habilitationsschrift in zehnfacher Ausfertigung (keine Spiralbindung)
- Eine CD-Rom mit der Habilitationsschrift als pdf
- Versicherung an Eides Statt
- Erklärung, ob Sie bereits woanders eine Habilitation beantragt haben
Formale Anforderungen an die Habilitationsschrift
Habilitations-Prüfungsausschuss
Der (ständige) Habilitations-Prüfungsausschuss des Fachbereichs Physik (PDF) (qua Amt: Vorstand PHYSIK) entscheidet nach Eingang des Antrages und der erforderlichen Unterlagen über die Eröffnung des Habilitationsverfahrens und setzt einen individuellen Habilitationsausschuss ein.
Kriterien für die Zusammensetzung von Habilitationsausschüssen
Die Bewerberin oder der Bewerber kann Mitglieder des Habilitationsausschusses vorschlagen; den Vorschlägen wird, soweit möglich und vertretbar, entsprochen.
Für die Zusammensetzung des Habilitationsausschusses gelten folgende Kriterien:
- Der Habilitationsausschuss besteht aus mindestens fünf, höchstens sieben Professorinnen oder Professoren oder habilitierten Angehörigen der Universität Hamburg. Davon müssen mindestens vier dem Fachbereich Physik angehören.
- Im Habilitationsausschuss sollten Mitglieder aus mindestens drei verschiedenen Instituten des Fachbereichs vertreten sein.
- Im Habilitationsausschuss soll in jedem Fall mindestens eine / ein experimentell arbeitende Physikerin / arbeitender Physiker und eine / ein theoretisch arbeitende Physikerin / arbeitender Physiker vertreten sein.
- Wenigstens zwei der Mitglieder des Habilitationsausschusses sollen mit dem Forschungsgebiet der eingereichten Arbeit gut vertraut sein.
Dem Habilitationsausschuss dürfen nicht angehören:
- die einer / der einem die Habilitation beantragende Wissenschaftlichen Mitarbeiterin / Wissenschaftlichen Mitarbeiter zugeordnete Professorin / Professor.
- die Leiterin / der Leiter der Forschungsgruppe, der die Bewerberin / der Bewerber angehört.
- Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftler, mit denen die Bewerberin / der Bewerber in der Habilitationsphase direkt zusammengearbeitet hat.
Mitglieder des Habilitationsausschusses dürfen nicht zu Gutachterinnen oder Gutachtern bestellt werden.
Prüfung der Habilitationsschrift
Der Habilitationsausschuss prüft die Habilitationsschrift und bestellt mindestens zwei unabhängige Gutachten ein. Als Gutachterinnen bzw. Gutachter kommen Professorinnen und Professoren oder habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Frage. Höchstens eine Gutachterin oder ein Gutachter gehört dem Fachbereich Physik der Universität Hamburg an.
Vortrag
Die Fachbereichsleiterin oder der Fachbereichsleiter setzt den Termin des Vortrags gemäß § 2 Absatz 1 im Einvernehmen mit der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Habilitationsausschusses und der Bewerberin oder dem Bewerber fest. Sie oder er lädt die Mitglieder des Habilitationsausschusses, die Gutachterinnen oder die Gutachter nach § 7, die Mitglieder des Fachbereichsrats PHYSIK und die fachlich zuständigen Professorinnen oder Professoren ein. Den übrigen Mitgliedern des Fachbereichs wird Zeit und Ort des Vortrags durch Aushang in den Instituten bekanntgegeben.
Der Vortrag dauert in der Regel 45 Minuten mit anschließender Diskussion.
Habilitationsurkunde
Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert und erhalten Ihre Habilitationsurkunde. Die Urkunde wird vom Dekan der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften und der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Habilitationsausschusses unterschrieben und mit dem Siegel der Universität Hamburg versehen.
Veröffentlichung
Nach Abschluss des Verfahrens wird ein Satz der eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten in der Fachbereichsbibliothek des Fachbereichs Physik eingestellt. Ein weiterer Satz wird der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg überlassen.
Gute wissenschaftliche Praxis
Die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, die von der Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP) herausgegeben wurden, sind gemeinsam mit der Satzung der UHH und den Richtlinien der DFG zu beachten.
- KFP: Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik (PDF)
- KFP: Good scientific practice for scientific qualification reports and theses in physics, englisch (PDF)
- DFG: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis/Safeguarding Good Scientific Practice (PDF)
- UHH: Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg (PDF)
- UHH: Bylaws for Safeguarding Good Scientific Practice and Avoiding Scientific Misconduct at Universität Hamburg (PDF)
Umhabilitation
Wer habilitiert oder durch eine gleichwertige Qualifikation an einer Universität zur Privatdozentin oder zum Privatdozenten ernannt worden ist, kann bei einem Wechsel an die Universität Hamburg in der Regel auch an der Universität Hamburg zur Privatdozentin oder zum Privatdozenten ernannt werden, wobei die Venia Legendi auf der Basis eines verkürzten Verfahrens, der Umhabilitation, erworben wird. Die Qualifikation als habilitierter Doktor an sich bleibt erhalten, auch wenn man die bisherige Universität verlässt. Lediglich die Zulassung zur Lehre an einer anderen Universität muss neu erworben werden.
Lehrbefugnis venia legendi
Die gesetzliche Grundlage für eine Lehrbefugnis venia legendi ist die
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der
Zugang zur Hochschullehrerlaufbahn
Der Zugang zur Hochschullehrerlaufbahn im Fach Physik an deutschen Universitäten: Habilitation, Juniorprofessur, Nachwuchsgruppenleitung (PDF).
Eine Studie der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (Dezember 2010)
Habilitationen am Fachbereich Physik
2023
Dr. Georgios Papathanasiou
Titel der Habilitationsschrift
Cluster Algebras and Integrability for Advanced Computations of Scattering Amplitudes
Forschungsgebiet: Theoretische Physik
Datum der Habilitation: 25.10.2023
2021
Dr. Roman Kogler
Titel der Habilitationsschrift
The Coming of Age of Jet Substructure at the LHC – Algorithms, Measurements and Searches for New Physical Phenomen
Forschungsgebiet: Experimentalphysik
Datum der Habilitation: 15.11.2021
2020
Dr. Jens Bernhard Reinhold Wiebe
Titel der Habilitationsschrift
Artificial Atomic-Spin Arrays on Solid Surfaces
Forschungsgebiet: Experimentalphysik
Datum der Habilitation: 24.04.2020
2019
Dr. Rutger Herman Boels
Titel der Habilitationsschrift
More Loops and Legs for Perturbative Quantum Field Theory
Forschungsgebiet: Theoretische Physik
Datum der Habilitation: 18.01.2019
Dr. Arya Fallahi
Titel der Habilitationsschrift
Terahertz Acceleration Technology Towards Compact Light Sources
Forschungsgebiet: Experimentalphysik
Datum der Habilitation: 29.04.2019
Dr. Kirsten Tina von Bergmann
Titel der Habilitationsschrift
Non-collinear Magnetism in ultrathin films / Nichtkollinearer Magnetismus in ultradünnen Filmen
Forschungsgebiet: Experimentalphysik
Datum der Habilitation: 29.10.2019
2018
Dr. Stefan Mendach
Titel der Habilitationsschrift
Optical Rolled-Up Metamaterials, Spin-Wave Optics, and Tubular Micro-Resonators
Forschungsgebiet: Experimentalphysik
Datum der Habilitation: 06.04.2018
2017
Dr. Christian Kränkel
Titel der Habilitationsschrift
Halbleiterlaser-gepumpte Seltenerddotierte Festkörperlaser /
Semiconductor-laser-pumped rare-earth-doped solid-state lasers
Forschungsgebiet: Experimentalphysik
Datum der Habilitation: 03.02.2017
Dr. Dirk-Sören Lühmann
Titel der Habilitationsschrift
Quantum simulation with ultracold atoms – solid-state models and beyond
Forschungsgebiet: Theoretische Physik
Datum der Habilitation: 24.04.2017
Dr. Antonio Negretti
Titel der Habilitationsschrift
Ultra-cold atoms meet trapped ions: A new interface for quantum information mprocessing and simulation
Forschungsgebiet: Theoretische Physik
Datum der Habilitation: 11.05.2017
1978-2016
Habilitation am Fachbereich Physik von 1978-2016