Promotion nach alter Fachordnung
Promotionsverfahren gemäß der Promotionsordnung des Fachbereichs Physik vom 17. Juni 2002
Der Fachbereich Physik der Universität Hamburg verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) und im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der Naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.). Die Promotion dient dem Nachweise der Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit.
Sollten Sie Ihre Promotion gemäß der Promotionordnung des Fachbereichs Physiks von 17.Juni 2022 begonnen haben, ist nach Anfertigung der Dissertation der Antrag auf Annahme der Dissertation und Zulassung zur Disputation (Anlage 2 und folgende) zu stellen.
Das Promotionsverfahren ist in der Promotionsordnung geregelt. Ergänzend sind die Details zum Geschäftsgang in den Richtlinien für das Promotionsverfahren verbindlich festgelegt. Hier finden sich auch die Einzelheiten zur Veröffentlichung der Dissertation.
- Promotionsordnung vom 17.06.2002 (PDF)
- Richtlinien für das Promotionsverfahren (PDF)
- Anlage 1: Anmeldung eines Promotionsvorhabens (PDF)
- Anlage 2: Antrag auf Annahme der Dissertation und Zulassung zur Disputation (PDF)
- Anlage 3: Muster für das Titelblatt der Dissertation (PDF)
- Anlage 4: Vorschläge über den Ort und Termin der Disputation sowie über die weiteren Fragesteller (PDF)
- Quittungen: Verteilung der Pflichtexemplare (PDF)
- Online-Eingabeformular für Dissertations-Kurzfassungen etc.
Eine nach der Promotionsordnung bestehende Möglichkeit ist die Veröffentlichung der Arbeit in einem Verlag. Hierbei sollte man darauf achten, dass dem Fachbereich Physik bzw. der Universität Hamburg das Recht erhalten bleibt, den Volltext der Arbeit elektronisch auf einem ihrer Server uneingeschränkt zu veröffentlichen. Genaueres dazu findet man in den jeweiligen Verlagsverträgen, z. B.: