Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte weisen Vorgesetzte auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren hin, informieren Kollegen über Gefährdungen und geben Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Da Sicherheitsbeauftragte keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnis haben, sind sie bei Verstößen gegen die Unfallverhütung weder zivil- noch strafrechtlich verantwortlich.
Sicherheitsbeauftrage am Fachbereich Physik
Sicherheitsbeauftragte (PDF)