Laserschutz
Laserschutzbeauftragte haben eine beratende und überwachende Funktion. Die eigentliche Verantwortung bleibt beim Vorgesetzten bzw. dem Leiter der Einrichtung. Zu den Aufgaben der Laserschutzbeauftragten gehören die Beratung der Vorgesetzten bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen, die Beratung bei der Festlegung der technischen und der organisatorischen Schutzmaßnahmen für die Lasereinrichtungen, die fachliche Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, die Mitwirkung bei den Prüfungen der Lasereinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen, die Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen insbesondere die ordnungsgemäße Benutzung der Augenschutzmittel und der Abgrenzung und Kennzeichnung der Laserbereiche, die Unterweisung der Beschäftigten an Lasereinrichtungen und in Laserbereichen, die Information der Vorgesetzten über Mängel, Störungen und Unfälle, die Überwachung der Einhaltung der Beschäftigungsbeschränkungen und die Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Laserschutzbeauftragte am Fachbereich Physik
Institut / Einrichtung | Laserschutzbeauftragte |
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Institut für Experimentalphysik | Markus Drescher |
Institut für Experimentalphysik | Florian Grüner |
Institut für Experimentalphysik | Oliver Gerberding |
Institut für Experimentalphysik | Wolfgang Hillert |
Institut für Experimentalphysik | Mark Prandolini |
Institut für Experimentalphysik | Martin Tluzykont |
Institut für Nanostruktur- und Festkörperphysik | Robert Blick |
Institut für Nanostruktur- und Festkörperphysik | Nils Huse |
Institut für Nanostruktur- und Festkörperphysik | Irene Fernandez-Cuesta |
Institut für Nanostruktur- und Festkörperphysik | Lewis Akinside |
Institut für Quantenphysik | Andreas Hemmerich |
Institut für Quantenphysik | Henning Moritz |
Institut für Quantenphysik | Ralf Riedinger |
Institut für Quantenphysik | Roman Schnabel |
Institut für Quantenphysik | Klaus Sengstock |