Arbeitssicherheit und Entsorgung
Wie für alle Betriebe und Einrichtungen gelten auch für die Universität Hamburg gesetzliche Bestimmungen für die Organisation des Arbeits-und Gesundheitsschutzes. Zentral wird die Sicherheit am Arbeitsplatz und der Schutz der Umwelt durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz der Universität überwacht und betreut.
Der Fachbereich Physik muss besondere Maßnahmen und Verpflichtungen in Bezug auf die Vermeidung von Unfällen und Beeinträchtigungen der Anwohner im innerstädtischen Bereich einhalten. Dies umfasst u. A. die Themenbereiche von der Sonderabfallentsorgung über die Erste Hilfe, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz bis zum Strahlenschutz. Für die einzelnen Standorte im Fachbereich werden die Tätigkeiten durch den technischen Angestellten für Abeitssicherheit koordiniert.