Kultusministerkonferenz nimmt Hamburger Bewerbung um Welterbetitel an
26. Januar 2022

Foto: UHH/Plessing, Scheiblich
Nachdem die Freie und Hansestadt Hamburg Ende Oktober 2021 ihr Bewerbungsdossier für die Welterbebewerbung bei der Kultusministerkonferenz (KMK) eingereicht hat, ist dies nun formal geprüft und anerkannt. Damit kann Hamburg mit der Sternwarte in den bundesweiten Wettbewerb um eine Kandidatur für eine Welterbe-Nominierung der UNESCO treten. In einem nächsten Schritt wird die KMK über die Aufnahme der Hamburger Sternwarte in die sogenannte bundesweite Tentativliste entscheiden. Diese Liste umfasst die Kandidaturen aus allen Bundesländern, mit denen sich Deutschland ab 2024 bei der UNESCO um eine Welterbe-Nominierung bewerben will.
Im Fokus des Bewerbungsdokuments steht der sogenannte Außergewöhnliche Universelle Wert (Outstanding Universal Value) der Hamburger Sternwarte, die in ihrer baulichen Anlage und instrumentellen Ausstattung in einzigartiger Weise die architektonische, technische und wissenschaftliche Entwicklung von der klassischen winkelmessenden Astronomie zur modernen Astrophysik dokumentiere. „Von dieser bauzeitlich modernen und einzigartigen Anlage gingen zahlreiche wissenschaftliche und technische Impulse, Entwicklungen und Entdeckungen aus, die bahnbrechend für die moderne Astrophysik waren. Eine wegweisende Neuerung in der Teleskoptechnologie, die Erfindung des sogenannten komafreien Spiegelsystems durch Bernhard Schmidt, fand an der Hamburger Sternwarte statt und wirkt bis heute fort“ heißt es weiter in dem Dokument.
Hier geht's zum vollständigen Bewerbungsdokument der Kulturbehörde.